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16.07.2002 00:00

Senat beschloss Richtlinie über "Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Heidelberg"

Dr. Michael Schwarz Kommunikation und Marketing
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

    Prorektorin Prof. Dr. Silke Leopold: "Der Senat ächtet jegliche Form von Mobbing und Diskriminierung sowie jegliche Form von sexueller Belästigung als Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Menschenwürde"

    Der Senat der Ruprecht-Karls-Universität beschloss in seiner heutigen Sitzung eine Richtlinie über "Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Heidelberg". Prorektorin Prof. Dr. Silke Leopold kommentiert: "Der Senat ächtet jegliche Form von Mobbing und Diskriminierung, insbesondere wegen Behinderung, Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht und Rang, sowie jegliche Form von sexueller Belästigung als Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Menschenwürde." Vorbildliches partnerschaftliches Verhalten von Teams, Arbeitsgruppen oder Einzelpersonen der Universität Heidelberg wird - so die Prorektorin - mit einem Preis ausgezeichnet und in den Universitäts-Medien bekannt gemacht. Die Rektoratskommission "Partnerschaftliches Verhalten" erarbeitet die Kriterien der Preisvergabe.

    In der Präambel der Richtlinie heißt es: "Die Universität ist eine Einrichtung, in der Menschen unterschiedlichster Herkunft, aus den unterschiedlichsten Gruppen der Gesellschaft, aus vielen verschiedenen Ländern und in unterschiedlichen Funktionen aufeinander treffen und miteinander arbeiten. Forschungs- und Lehrbetrieb werden durch die damit sich ausbildende Vielfalt an Gedankenwelten deutlich bereichert. Ebenso werden Ansehen und Wirkung der Universität an den Chancen und dem Wohlergehen dieser vielen Unterschiedlichen gemessen."

    Die Senatsrichtlinie stellt heraus, dass die Universität als Ausbildungsstätte eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion für junge Menschen hat. "Leistungen im Studium und in der Forschung wie auch der Ausbildungserfolg können nur in einer Umgebung des intakten Miteinanders gedeihen." Dies setze partnerschaftliches Verhalten aller Beteiligten voraus. Eine Universitätskultur, die partnerschaftliches Verhalten und fairen Wettbewerb schätze, bilde die Basis für ein positives Arbeitsklima und sei damit "eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg".

    Die Richtlinie gilt für alle Mitglieder der Universität Heidelberg im Sinne von § 6 UG, umfasst also das gesamte Spektrum von Professorinnen und Professoren im Beamten- und Angestelltenverhältnis über Angehörige des wissenschaftlichen Dienstes, Angestellte oder Arbeiter, Lehrbeauftragte, wissenschaftliche Hilfskräfte bis hin zu den eingeschriebenen Studierenden und Auszubildenden.

    Vor allem die Führungskräfte sind gefordert

    "Alle Mitglieder der Universität legen besonderen Wert auf ein positives Klima und einen fairen Wettbewerb in Lehre, Forschung und am Arbeitsplatz", heißt es in der Richtlinie weiter. Alle Mitglieder, vor allem in Leitungs- und Führungspositionen, "tragen Verantwortung dafür, dass Mobbing und Diskriminierung wegen Behinderung, Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht und Rang, insbesondere die Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen im Studium und am Ausbildungs- und Arbeitsplatz, sowie sexuelle Belästigung nicht stattfinden und nicht geduldet, sondern vielmehr als Rechtsverletzung betrachtet und behandelt werden". Die an der Universität beschäftigten Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung dieser Grundsätze. Außenstehende Personen, die Universitätseinrichtungen nutzen, müssen die Gründsätze zum partnerschaftlichen Verhalten beachten. Dies wird durch Benutzungsordnungen festgeschrieben.

    Die Universitätsleitung sorgt für die umfassende Information der Mitglieder der Universität über die Probleme Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung, über die Möglichkeiten der Prävention und über die Rechte und Beratungsmöglichkeiten von Betroffenen. Es werden Informations- und Schulungsveranstaltungen, darunter auch Führungsseminare für Leitungskräfte angeboten. Im Rahmen der hochschuldidaktischen Ausbildung, speziell für Erstlehrende, soll die Bedeutung des partnerschaftlichen Verhaltens für die Qualität von Forschung und Lehre vermittelt werden.

    Problemfälle von Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung, die nicht von den verantwortlichen Stellen der Universität (Institutsleitungen, Dekanate, Personaldezernat, Frauenbeauftragte, Frauenvertreterin, Personalrat) geklärt werden können, werden in der Rektoratskommission "Partnerschaftliches Verhalten" verhandelt. Diese Kommission wurde durch den Senat nun beauftragt, einen Katalog von angemessenen Maßnahmen festzulegen, mit denen Verstöße gegen partnerschaftliches Verhalten geahndet werden sollen.

    Anhang nimmt Begriffsbestimmungen vor

    "Was als sexuelle Belästigung, Mobbing oder Diskriminierung empfunden wird, kann wesentlich durch das subjektive Empfinden der/s Betroffenen bestimmt sein", beginnt der Anhang zu der Richtlinie des Senats. Sodann definiert der Anhang, was unter sexueller Belästigung, Mobbing oder Diskriminierung verstanden wird. Aussagen über Beratung und Unterstützung durch verantwortliche Stellen sowie zum Beschwerderecht runden den Anhang ab.

    Rückfragen bitte an:
    Prorektorin Prof. Dr. Silke Leopold
    Tel. 06221 542782 oder -81, Fax 542787
    silke.leopold@urz.uni-heidelberg.de

    Prof. Dr. Annemarie Pucci
    Frauenbeauftragte der Universität Heidelberg
    Tel. 06221 547697, Fax 547271
    a65@urz.uni-heidelberg.de

    Senni Hundt
    Stellvertretende Kanzlerin
    Universität Heidelberg
    Seminarstr. 2, 69117 Heidelberg
    Tel. 06221 543182, Fax 542618
    hundt@zuv.uni-heidelberg.de
    http://www.zuv.uni-heidelberg.de/d5/

    Dr. Michael Schwarz
    Pressesprecher der Universität Heidelberg
    Tel. 06221 542310, Fax 542317
    michael.schwarz@rektorat.uni-heidelberg.de
    http://www.uni-heidelberg.de/presse/index.html


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    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches
    Deutsch


     

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