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07.08.2002 08:44

Modernisiert - der Ausbildungsberuf "Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau"

Dr. Ilona Zeuch-Wiese Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

    Modernisiert - der Ausbildungsberuf "Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau"

    Die Versicherungsbranche verändert sich - und die Qualifikation der Versicherungskaufleute muss Schritt halten: Weil Versicherungen immer stärker in Geschäftsfelder vordringen, die bisher die Domänen von Banken und Kreditinstituten waren, sie neue Produkte anbieten und entsprechende Vertriebswege entwickeln, wurde eine teilweise Novellierung der seit 1996 gültigen Ausbildungsordnung für den Beruf Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau erforderlich. Die unter Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit dem Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di erarbeitete teilnovellierte Ausbildungsordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft.

    Die Aufgaben der Versicherungskaufleute reichen von der Bearbeitung von Anträgen bis zur Regulierung von Schadensfällen, umfassen die Analyse des individuellen Bedarfs der Kunden, die Präsentation passender Lösungsvorschläge zu Versicherungsprodukten und Dienstleistungen und schließlich die kompetente Betreuung der Kunden über den Vertragsabschluss hinaus.

    1996 konzentrierte sich die Reform der Ausbildungsordnung auf die Integration der Innen- und Außendiensttätigkeit, die Aufwertung der Kundenorientierung und die damit verbundene Verkaufs- und Beratungskompetenz, die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationssysteme und die Förderung beruflicher Handlungskompetenz.

    Die Teilnovellierung von 2002, bei der der Spartenbereich Krankenversicherung unverändert blieb, baut auf den Inhalten dieser reformierten Ausbildungsordnung von 1996 auf. Die aktuellen Änderungen und Ergänzungen beziehen sich insbesondere auf die zu vermittelnden Versicherungszweige und der Versicherungsprodukte.

    Im Spartenbereich Schadenversicherung wird künftig bei den Versicherungszweigen Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung und Kraftfahrversicherung unterschieden zwischen den Versicherungen für Privatkunden, Gewerbekunden und Freie Berufe.
    Im Spartenbereich Lebensversicherung/Unfallversicherung kann jetzt gewählt werden zwischen den Zweigen Lebensversicherung, Private Unfallversicherung und Finanzprodukte.

    Mit diesen Änderungen und Ergänzungen zur Ausbildungsordnung von 1996 können die Versicherungen nun

    1. die fachliche Qualifizierung der Auszubildenden erweitern, ohne die bisher gültigen Mindestanforderungen zu erhöhen. Das bedeutet für die Ausbildungsbetriebe, dass sie einerseits in der gewohnten Form ausbilden können, sie aber andererseits auch die Möglichkeit haben, Akzente und Schwerpunkte in der betrieblichen Ausbildung im Bereich der Finanzprodukte für Privatkunden oder der Schadenversicherung für gewerbliche Kunden zu setzen.

    2. die Ausbildung im Bereich der Leistungserstellung in mindestens zwei Sparten durchführen und über die Privatkunden hinaus auch im Bereich der Gewerbekunden und der Freien Berufe ausbilden. Außerdem bietet die teilnovellierte Ausbildungsordnung die Möglichkeit, weitere Versicherungs- und Finanzprodukte des Ausbildungsunternehmens zum Gegenstand der Ausbildung zu machen.

    Entsprechend der veränderten Ausbildungsordnung wurde auch der KMK-Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht von den Sachverständigen der Länder grundsätzlich überarbeitet. Im Unterschied zur alten Fächerkombination ist der neue Rahmenlehrplan für zwölf Lernfelder konzipiert. Er enthält neben der exemplarischen Vermittlung von versicherungsspezifischen Fertigkeiten und Kenntnissen auch die Entscheidung zu eigenverantwortlichem Handeln auf der Grundlage betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Kenntnisse.

    Die novellierte Ausbildungsordnung zum Beruf "Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau" wurde am 22.07.2002 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erlassen und tritt am 1. August 2002 in Kraft. Die Verordnung wurde veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 52 vom 29.07.2002, Seite 2795


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Studium und Lehre
    Deutsch


     

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