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09.08.2002 10:20

Studiengebühren setzen die Internationalisierung aufs Spiel

Ole Lünnemann Referat Hochschulkommunikation
Universität Dortmund

    Nordrhein-Westfalen gefährdet die Internationalisierung der Hochschulen und behindert eine flexible Gestaltung des Masterstudiums nach der Bachelor-Phase. Zwei wichtige, vom Land selbst geforderte Ziele der Hochschul- und Studienreform rücken damit in weite Ferne. Das ist der Kern der Stellungnahme der Universität Dortmund zum Gesetzentwurf der Landesregierung über die Einführung von Studienkonten und Studiengebühren.

    Die Universität Dortmund hebt in ihrer am Mittwoch (7.8.02) vom Rektorat beschlossenen Stellungnahme hervor, dass sich das Gesetz in der geplanten Form vor allem negativ auf die Studienstrukturreform im Rahmen des sogenannten Bologna-Prozesses und auf die Werbung ausländischer Studierender auswirken werde.

    In Bologna hatten sich die Bildungsminister der europäischen Länder geeinigt, die Struktur der Studienangebote in der EU zu vereinheitlichen. Priorität haben seither konsekutive Studiengangsmodelle, in denen sich einer ersten, zumeist dreijährigen Phase mit dem Abschluss "Bachelor" ein vertiefendes "Master"-Studium anschließt. Die Master-Abschlüsse entsprechen in etwa den bisherigen deutschen Universitäts-Diplomen.

    Interdisziplinäres Studium muss möglich sein

    Im Gesetzentwurf ist - so die Uni Dortmund - nicht ausreichend geklärt, wie eng diese aufeinander folgenden ("konsekutiven") Studiengänge miteinander verknüpft sein müssen, damit die Studierenden für die volle Dauer ihrer konsekutiven wissenschaftlichen Erstausbildung von Gebühren verschont bleiben.

    Die Universität Dortmund erklärt dazu: Die europäische Studienreform macht möglich, auf einen fundierten Bachelor-Abschluss auch ein nicht unmittelbar verwandtes Master-Studium folgen zu lassen. Dabei darf nicht schon die für Zweitstudien vorgesehene hohe Gebühr von 650 Euro pro Semester verlangt werden. Solche sinnvollen interdisziplinären Studienkonzepte verdienen Unterstützung und dürfen nicht finanziell bestraft werden.

    Studierende aus dem Ausland

    Mit Nachdruck warnt die Dortmunder Universität auch davor, durch die kommenden Studiengebühren den Zugang von ausländischen Studieninteressenten zu behindern. Die Universität verlangt dringend, die Zweitstudiengebühren nicht von jenen jungen Menschen zu verlangen, die bereits ein erstes Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben. In nicht wenigen Fällen wird von deutschen Hochschulen die Zulassung von einem solchen vorherigen Erststudium der Ausländer im Heimatland abhängig gemacht.

    Eine solche Bestimmung, die eine große Zahl ausländischer Studentinnen und Studenten finanziell stark belasten würde, kann nach Auffassung der Universität die Anstrengungen um eine Internationalisierung des Forschens, Lehrens und Studierens nur negativ beeinträchtigen.

    Vorteile nicht verschenken

    Die Universität Dortmund unterstreicht, dass Nordrhein-Westfalen durch Einzelbestimmungen bei Einführung der Studiengebühren für die Mehrzahl der ausländischen Interessenten den wesentlichen Vorteil eines kostenfreien Bildungsangebots gegenüber anderen Bundesländern preisgeben würde.

    Zur Stärkung der Internationalität der Hochschulen setzt sich die Universität auch dafür ein, dass Studien deutscher Studierender im Ausland in den künftigen Studienkonten für die gebührenfreie Zeit außer Betracht bleiben. Internationale Erfahrung zu sammeln, darf nicht zu finanziellen Nachteilen führen.

    Das Rektorat kritisiert zudem, der Gesetzentwurf lasse eine Reihe von Rechtsfragen offen und stelle die Hochschulverwaltung vor ungelöste Probleme.

    Zu kurze Frist in vorlesungsfreier Zeit

    Nur zwei Wochen Zeit hatte das Wissenschaftsministerium den Hochschulen des Landes gelassen, um zum Entwurf ihres "Gesetzes zur Einführung von Studienkonten und zur Erhebung von Hochschulgebühren" (StKFG) sowie der dazugehörigen Rechtsverordnung Stellung zu nehmen. Die Universität Dortmund beklagt daher, dass die vorliegenden Entwürfe wegen der vorlesungsfreien Zeit in der Hochschule nicht angemessen diskutiert werden konnten.

    Der Senat der Universität Dortmund hatte bereits am 16. Mai die Einführung von Gebühren abgelehnt, die nicht den Hochschulen und Studierenden zu Gute kommen sollen, sondern lediglich dem Ausgleich des defizitären Landeshaushalts dienen. Zu diesen Absichten der Landesregierung hatten die Studierenden auch in einer Reihe von Versammlungen während des Sommersemesters heftig protestiert.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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