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29.08.2002 16:27

Hochwasser: Über Soforthilfe hinausdenken

Dipl.Volkswirtin Dörte Höppner Pressestelle
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin

    DIW Berlin schlägt Pflichtversicherung gegen Elementarschäden vor

    Die jüngste Hochwasserkatastrophe macht deutlich, dass Elementarrisiken, wie Sturm, Hochwasser und Erdbeben, vorrausschauend begegnet werden muss. Staatliche Ad-hoc-Hilfen und private Spenden sind in ihrer Höhe nicht kalkulierbar. Sie vermindern darüber hinaus den Anreiz, mit Hilfe von privaten und kollektiven Präventionsmaßnahmen das Schadensrisiko für Infrastruktur und Privatbesitz möglichst niedrig zu halten. In seinem aktuellen Wochenbericht 35/2002 schlägt das DIW Berlin eine allgemeine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden für alle Gebäude vor.

    Naturkatastrophen verursachen immer häufiger immer größere Schäden. Diese Zunahme wird hauptsächlich durch die wachsende Konzentration von Bevölkerung und Vermögenswerten in Erdbeben- und Überschwemmungsregionen verursacht. Als Minimal-Aufgabe des Staates bezeichnet das DIW Berlin die Aufklärung und Information der von den Elementarschäden potentiell Betroffenen über die tatsächliche Gefährdungssituation. So sollte das bislang nur Versicherungen offenstehende "elektronische Zonierungssystem für Überschwemmungen" (ZÜRS), das eine Einschätzung der Hochwassergefahr für eine Wohnadresse erlaubt, im Internet frei zugänglich sein oder ein "Elementargefahren-Kataster" durch staatliche Forschungsanstrengungen entwickelt werden .

    Staatliche Interventionen, wie eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden, können sinnvoll sein. Denn selbst wenn Banken bei der Vergabe von Hypotheken künftig den Abschluss einer Elementarschaden-Versicherung verlangen würden, würde der Alt-Bestand an Bauten nicht geschützt. Das EU-Recht erlaubt die Einführung einer umfassenden Versicherungspflicht gegen Elementarschäden, wenn sie mit sozialpolitisch gewollter, planmäßiger Vorsorge begründet ist. Infolge einer Versicherungspflicht müssten die Versicherungsgesellschaften einen "Kontrahierungszwang" akzeptieren, d. h., sie könnten "schlechte Risiken" -potentielle Kunden, die beispielsweise in den letzten Jahren einen Hochwasserschaden hatten - nicht gänzlich ablehnen.

    Auf einem derart regulierten Versicherungsmarkt würden die Prämien nicht nur vom Wohnort sondern auch vom Ausmaß der Vorsorge abhängen, die jedem Versicherten als Instrument zur langfristigen Minderung seiner Prämienlast zur Verfügung steht. Falls sich am Markt herausstellt, dass sehr hohe Prämien für alte Bausubstanz in Hochrisikogebieten notwendig wären, könnten diese vom Staat durch Beihilfen zum Teil ausgeglichen werden. Für Neubauten sollte keinerlei Subvention der Prämien erfolgen, um Anreize für das Bauen in Hochrisikogebieten zu vermeiden.

    Das DIW Berlin spricht sich gegen eine Fondslösung auf der Grundlage von Ökosteuern oder -abgaben aus, da dadurch die versicherungstechnischen Möglichkeiten der Risikostreuung nicht ausgenutzt würden und individuelle bzw. kollektive Schutzmassnahmen nicht in niedrigeren Prämien belohnt würden.


    Weitere Informationen:

    http://www.diw.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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