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30.08.2002 14:41

Japanisches Zivil- und Unternehmensrecht: Weiterbildung für Berufstätige an der FernUniversität

Susanne Bossemeyer Stabsstelle 2 – Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
FernUniversität in Hagen

    Einen einjährigen Weiterbildungsstudiengang zum japanischen Zivil- und Unternehmensrecht bietet das Institut für japanisches Recht der FernUniversität Hagen an. Der erfolgreiche Abschluss wird mit einem Zeugnis dokumentiert. Japanische Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich, da das gesamte Fernstudienmaterial, das in enger Zusammenarbeit mit renommierten japanischen Rechtsprofessoren erstellt wurde, in deutscher Sprache verfasst ist. Interessierten Teilnehmern wird aber auch die Möglichkeit zum Erwerb von Fachsprachenkenntnissen geboten. Darüber enthalten die Unterlagen Informationen zu japanischer Mentalität und Unternehmenskultur. Der Antrag auf Zulassung kann jederzeit bis zum 31. Oktober 2002 erfolgen, Kursbeginn ist im Dezember 2002.

    Das Studienangebot richtet sich in erster Linie an Juristen (Referendare oder Volljuristen, ausnahmsweise Studenten mit großem BGB-Schein). Aber auch Interessenten anderer Fachrichtungen, insbe-sondere der Wirtschaftswissenschaften können zugelassen werden. Somit können etwa Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutscher Unternehmen Kenntnisse des japanischen Zivil- und Unternehmensrechts erwerben - egal, ob sie in Deutschland oder in Japan tätig sind. Aber auch deutsche Mitarbeiter in japanischen Konzernen - von denen viele ja Standbeine in Europa haben - dürften sich mit entsprechendem Wissen schneller und leichter bei ihrem Arbeitgeber zurecht finden. Auf Grund seiner Fernstudienform erfolgt die Vermittlung des universitären Wissens mit einem Maximum an zeitlicher und örtlicher Flexibilität. Daher ist das Weiterbildungsangebot der FernUniversität Hagen besonders für Berufstätige geeignet, die ihren Karriereweg nicht unterbrechen wollen.

    Thematisch gliedert sich der Kurs in fünf Blöcke:
    " Einführung in die Rechtsvergleichung und Grundlagen des japanischen Rechtssystems
    " Grundzüge des japanischen bürgerlichen Rechts
    " Japanisches Handels- und Gesellschaftsrecht
    " Japanisches Arbeitsrecht
    " Japanisches Wirtschaftsrecht

    Über das Internet werden zusätzlich zu den schriftlichen Unterlagen aktuelle Materialien bereitgestellt und Zugang zu Originalquellen verschafft. Die Studienteilnehmer kommen darüber hinaus in den Genuss der Kooperation des Instituts mit verschiedenen japanischen Universitäten und in der Wissen-schaft und Praxis tätigen japanischen Juristen. Am Ende des Kurses findet unter Beteiligung japani-scher Professoren ein Präsenzseminar statt.

    Die Kursgebühr beträgt 700 Euro. Die Teilnehmer erhalten einen besonderen Gasthörerstatus der FernUniversität Hagen (und damit Zugang zum Internet-Server). Der Antrag auf Zulassung kann je-derzeit bis zum 31. Oktober 2002 erfolgen, Kursbeginn ist im Dezember 2002.

    Weitere Informationen: www.fernuni-hagen.de/JAPANRECHT/welcome.htm und bei Prof. Dr. Hans Peter Marutschke, e-Mail: Japan.recht@fernuni-hagen.de; schriftliche Bewerbungen an die FernUni-versität Hagen, Studentensekretariat, Doris Janßen, 58084 Hagen.


    Weitere Informationen:

    http://www.fernuni-hagen.de/JAPANRECHT/welcome.htm


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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