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07.03.2013 21:06

„Law Clinic“ – Gemeinnützige Rechtshilfe an der Bucerius Law School

Klaus Weber Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH

    Gemeinsames Projekt von Studierenden der Bucerius Law School und der Diakonie Hamburg

    Nicht jeder, der Rechte hat, kann seine Rechte auch effektiv durchsetzen. Oftmals hindern fehlende finanzielle Mittel oder die persönliche Situation, qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Um auch diesen Menschen Zugang zu rechtlicher Hilfe zu ermöglichen, wurde von der Diakonie Hamburg und Studierenden der Bucerius Law School die „Law Clinic“, eine gemeinnützige Rechtshilfe, gegründet. Die Harold A. und Ingeborg L. Hartog-Stiftung unterstützt die Initiative finanziell. Ehrenamtlich beraten 18 Hamburger Rechtsanwälte gemeinsam mit 42 Studierenden der Bucerius Law School Hilfesuchende von Beratungseinrichtungen der Diakonie im Aufenthalts- und Ausländerrecht sowie im Sozial-, Arbeits- und Familienrecht.

    Das Projekt orientiert sich an den Law Clinics US-amerikanischer Hochschulen, die sich seit Jahrzehnten bewährt haben. Die Besonderheit dieses Kooperationsprojekts liegt darin, dass es nicht nur eine kostenfreie Beratung bietet, sondern im Einzelfall auch eine Vertretung gegenüber der anderen Konfliktpartei oder vor Gericht ermöglicht.

    Zugang zum Beratungsangebot der „Law Clinic“ haben Hilfesuchende der beteiligten Beratungseinrichtungen der Diakonie: mehrere Migrationsberatungsstellen sowie weitere Sozialberatungsstellen wie Schuldnerberatungen und die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung. Erkennen die dort tätigen Sozialarbeiter, dass ein rechtlicher Beratungsbedarf besteht, reservieren sie einen Termin in der „Law Clinic“.

    Zum vereinbarten Termin warten auf den Ratsuchenden zwei Studierende der Bucerius Law School und ein Hamburger Rechtsanwalt, der über langjährige Berufserfahrung in dem betreffenden Rechtsgebiet verfügt. Soweit erforderlich, übernimmt der Rechtsanwalt nach dem Erstgespräch das Mandat. Die teilnehmenden Studierenden unterstützen den Rechtsanwalt bei seiner Arbeit, indem sie beispielsweise Schreiben verfassen oder Rechercheaufgaben übernehmen. Dadurch integriert die „Law Clinic“ juristische Praxis in den Studienalltag und ermöglicht es den Studierenden, ihre erworbenen juristischen Fähigkeiten schon während des Studiums einzusetzen. Aufgrund des internationalen Hintergrunds vieler Studierender der Bucerius Law School können darüber hinaus viele Gespräche in der Muttersprache der Ratsuchenden geführt werden. So fanden bereits Gespräche auf Spanisch, Französisch, Türkisch, Polnisch oder Farsi statt.

    Teilnehmen können Studierende der Bucerius Law School ab dem zweiten Studienjahr. Auch Doktoranden der Hochschule und Referendare sind beteiligt. Die Auswahl der mitwirkenden Studierenden erfolgt durch ein hochschulinternes schriftliches und mündliches Bewerbungsverfahren. Alle Teilnehmer werden von externen Trainern in Workshops zu interkultureller Kommunikation, Mandantengesprächsführung und anwaltlicher Praxis auf ihre Mitarbeit in der Beratung vorbereitet. Außerdem sind Lehrveranstaltungen zum Sozial-, Asyl- und Ausländerrecht sowie Familienrecht in das Curriculum integriert.

    Interessierten Vertretern der Medien wird gerne ein intensiverer Einblick in die Arbeit der „Law Clinic“ ermöglicht. Bitte melden Sie sich in der Pressestelle der Bucerius Law School.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, jedermann
    Recht
    überregional
    Kooperationen
    Deutsch


     

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