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16.05.2013 16:28

TUB: Grundordnung beschlossen

Stefanie Terp Stabsstelle Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Alumni
Technische Universität Berlin

    Gleiche Mehrheitsverhältnisse im Erweiterten Akademischen Senat / Juristische Prüfung folgt

    In seiner Sitzung am 15. Mai 2013 beschlossen die Mitglieder des Erweiterten Akademischen Senats (EAS) die Neufassung der Grundordnung der Technischen Universität Berlin. Vorausgegangen war ein Evaluationsauftrag für die Grundordnung, die 2006 eingeführt wurde. Die Novellierung ist das Ergebnis einer Diskussion, die im Rahmen einer vom TU-Präsidenten eingerichteten Arbeitsgruppe geführt wurde. An ihr nahmen Vertreterinnen und Vertreter des Akademischen Senats und der Fakultäten teil. Die Neufassung wurde mit 35 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung beschlossen.

    Bestandteil der geänderten Grundordnung ist auch eine neue Zusammensetzung des Erweiterten Akademischen Senats. Mitglieder der studentischen Listengruppierungen im Erweiterten Akademischen Senat hatten in der Sitzung am 15. Mai die Änderungen zur Abstimmung eingereicht. Der Beschluss, der mit 31 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen * gefasst wurde, sieht nun vor, dass alle vier im Gremium vertretenen Statusgruppen die gleiche Mitgliederzahl (15 Personen) bekommen sollen und somit eine gleiche Stimmverteilung zwischen den Hochschullehrern, den akademischen Mitarbeitern, den sonstigen Mitarbeitern und den Studierenden bestünde.

    Momentan setzt der Erweiterte AS sich aus 31 Professorinnen oder Professoren, 10 akademischen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, 10 Studierenden und 10 sonstigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern zusammen. Dazu gehören alle Mitglieder des Akademischen Senats.

    Die nun in der TU Berlin beschlossene Novelle der Grundordnung wird der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur juristischen Prüfung und Genehmigung zugeleitet. Im Vorfeld der Abstimmung zur Zusammensetzung des Erweiterten Akademischer Senat wurden von der Senatsverwaltung erhebliche Zweifel an der juristischen Zulässigkeit der nun beschlossenen Besetzung des Gremiums geäußert. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt die alte Grundordnung in Kraft.

    * Die Zahl der abstimmenden Mitglieder des Gremiums hatte sich im Laufe der Sitzung geändert.

    Weitere Informationen erteilt Ihnen gern: Stefanie Terp, Pressesprecherin der TU Berlin, Tel.: 030/314-23922, E-Mail: pressestelle@tu-berlin.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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