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05.06.2013 15:35

Dringender Rat der DIVI - Wer nicht von anderen abhängig sein will, sollte schriftlich vorsorgen

Larissa Vogt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V.

    Wer auch dann noch über sich selbst bestimmen möchte, wenn er dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Lage ist, benötigt eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungs- und Patientenverfügung. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) gibt die besten Tipps

    Das ist schon paradox: 70 Prozent aller Bundesbürger halten eine Patientenverfügung für außerordentlich wichtig, aber nur zehn Prozent haben eine unterschrieben. „Dabei sollte jeder sowohl eine Patientenverfügung als auch eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung haben“, sagt Professor Uwe Janssens, Sektionssprecher Ethik bei der DIVI. „Nur dann ist es auch möglich, selbst über sein eigenes Schicksal zu bestimmen.“ Ein Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte Beschwerden können schnell dazu führen, dass man die Kontrolle über sein eigenes Leben verliert. Ehepartner oder Familienangehörige wähnen sich dann oft auf der sicheren Seite und glauben sich gegenseitig vertreten zu können. „Doch dem ist nicht so“, sagt der DIVI-Experte, der auch Chefarzt an der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St. Antonius Hospital in Eschweiler ist. „Bei Handlungsunfähigkeit muss rechtzeitig vor Gericht der Antrag für einen Betreuer gestellt werden. Um das zu verhindern, sind die jeweiligen Vollmachten zwingend.“

    An erster Stelle steht die Vorsorgevollmacht. Sie ermächtigt eine Person des Vertrauens, alle persönlichen und finanziellen Entscheidungen zu treffen, wenn man es selbst wegen geistiger oder körperlicher Schwäche nicht mehr kann. Liegt ein solches Schriftstück unterschrieben vor, ist ein gerichtlicher Betreuer nicht mehr nötig. An zweiter Stelle steht die Betreuungsverfügung. Sie legt fest, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. In ihr kann man aber auch festlegen, wen man sich auf keinen Fall als Betreuer wünscht und welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen. Ganz wichtig auch der Punkt, ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.

    An dritter Stelle, aber genauso wichtig, steht die Patientenverfügung. Sie legt fest, welche medizinischen Behandlungen Betroffene am Ende ihres Lebens zulassen möchten und welche nicht. „Das kann man zwar auch mündlich gegenüber Angehörigen und Freunden machen“, sagt Professor Janssens. „Aber eine mündliche Erklärung ist nur schwer nachweisbar und Ärzte können sich nicht immer darauf stützen. Deshalb auch hier der dringende Rat für die schriftliche Form.“

    Wichtig hierbei: Je genauer sie verfasst ist, desto besser. Problematisch sind vor allem schwammige Formulieren wie beispielsweise „Ich will in Ruhe sterben“ oder „Ich möchte keine Schläuche“. Damit kann kein Arzt etwas anfangen. Was also tun? Das Bundesjustizministerium gibt auf ihrer Internetseite http://www.bmj.de genaue und detaillierte Anleitungen, um den eigenen Willen exakt festzuhalten. Die Patientenverfügung kann sowohl von Hand, als auch mit Schreibmaschine oder am Computer geschrieben werden. „Natürlich ist eine Unterschrift zwingend erforderlich“, sagt der DIVI-Sektionssprecher. „Diese kann alle ein oder zwei Jahre mit Unterschrift und Datum erneuert werden, wenn man nach wie vor mit den Ausführungen einverstanden ist. Natürlich kann man sie auch jederzeit schriftlich oder mündlich für ungültig erklären.“

    Eine Patientenverfügung enthält Informationen über den unmittelbaren Sterbeprozess, das Endstadium einer unheilbaren und tödlich verlaufenden Krankheit sowie die gewünschten Maßnahmen im Falle einer Hirnschädigung. Auch eine eventuelle künstliche Ernährung, Beatmung und Dialyse sowie der Einsatz von Medikamenten wird darin geregelt.

    Für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ist eine notarielle Beglaubigung nicht unbedingt nötig. Ausnahme: Angelegenheiten, die das Grundbuch oder das Handelsregister betreffen. Jeder kann eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Das kostet rund 20 Euro. Weitere Informationen hierzu unter http://www.vorsorgeregister.de im Internet. Beide Formulare sowie die Patientenverfügung sollten im Falle eines Notfalls gut erreichbar sein. Es macht Sinn, Kopien an eine Person des Vertrauens zu schicken oder zumindest sollte noch jemand wissen, wo die Papiere zu finden sind.

    DIVI weltweit einzigartig
    Die 1977 gegründete DIVI ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 1500 Anästhesisten, Neurologen, Chirurgen, Internisten, Kinder- und Jugendmedizinern sowie Fachkrankenpflegern und entsprechenden Fachgesellschaften: Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus. Insgesamt bündelt die DIVI damit das Engagement von mehr als 30 Fachgesellschaften.

    Der Experte der DIVI:
    Professor Uwe Janssens ist Sektionssprecher Ethik der DIVI und Chefarzt an der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St. Antonius Hospital in Eschweiler.

    Ihre Ansprechpartnerin:
    Larissa Vogt

    Pressesprecherin

    Luisenstraße 45

    10117 Berlin

    Telefon: 0173/6194422

    E-Mail: pressestelle@divi-org.de


    Weitere Informationen:

    http://www.divi.de - Website der DIVI (Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin). Sie ist ein Zusammenschluss von persönlichen Mitgliedern, wissenschaftlichen Gesellschaften und Berufsfachverbänden mit dem Ziel der Förderung der Intensivmedizin.


    Bilder

    Anhang
    attachment icon PDF Pressemitteilung DIVI 05062013

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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