„50 Jahre Schumannsche Formel“: Unter diesem Titel findet am Freitag, den 14. Juni 2013, ab 14.00 Uhr eine internationales Symposium zu Ehren von Prof. Dr. Dr. h.c. Ekkehard Schumann an der Universität Regensburg statt. In seiner Doktorarbeit aus dem Jahr 1963 hatte der Regensburger Rechtswissenschaftler die nach ihm benannte Formel entwickelt, welche die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seitdem maßgeblich geprägt hat.
Zur Veranstaltung im Hörsaal H 24 im Vielberth-Gebäude der Universität werden mit Dr. Peter Gauweiler und Prof. Dr. Wolfgang Knies zwei ehemalige Landesminister sowie zahlreiche weitere hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Justiz und Politik erwartet. Den Festvortrag hält der Göttinger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Starck, langjähriges Mitglied des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs, zum Thema „Die Bedeutung der Schumannschen Formel für Rechtssysteme mit Urteilsverfassungsbeschwerde“.
Die Schumannsche Formel regelt die Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts im Falle von Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen. Eine solche Kompetenzabgrenzung ist notwendig, da die Fachgerichte sowohl das einfache Recht wie auch das Verfassungsrecht zu beachten haben, während der Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts ausschließlich auf das Verfassungsrecht beschränkt ist. Mit der Schumannschen Formel soll einer „Superrevision“ entgegengewirkt werden. So kann beispielsweise verhindert werden, dass letztlich auch im Falle einfacher zivilrechtlicher Verfahren der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen stehen würde.
Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsurteile entscheidet das Bundesverfassungsgericht in den meisten Fällen nach der Schumannschen Formel. Auch der amtierende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, stellte fest, die Schumannsche Formel dominiere eindeutig die Praxis des Gerichts.
Im Rahmen des Symposiums findet eine Podiumsdiskussion zur Bedeutung der „Schumannschen Formel“ statt, an der Peter Küspert, Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg und bayerischer Verfassungsrichter, Dieter Maihold, Richter am Bundesgerichtshof, sowie Prof. Dr. Udo Steiner, Bundesverfassungsrichter a.D., teilnehmen werden.
Das Symposium wird durch die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg und die Juristische Studiengesellschaft Regensburg e.V. veranstaltet.
Die interessierte Öffentlichkeit ist herzlich zur Veranstaltung eingeladen; der Eintritt ist frei.
Die Daten zum Symposium auf einen Blick unter:
www.uni-regensburg.de/veranstaltungskalender/kalendereintrag/265787.html
Ansprechpartner für Medienvertreter:
Prof. Dr. Thomas Kingreen
Universität Regensburg
Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft
Tel.: 0941 943-2265
Thorsten.Kingreen@jura.uni-regensburg.de
oder
Prof. Dr. Herbert Roth
Universität Regensburg
Fakultät für Rechtswissenschaft
Vorstand der Juristischen Studiengesellschaft Regensburg e.V.
Tel.: 0941 943-2642
Herbert.Roth@jura.uni-regensburg.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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Recht
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Deutsch
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