Ausländische Studenten können künftig bis zu 180 halbe Tage im Jahr ohne Arbeitsgenehmigung arbeiten. Eine entsprechende Weisung hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit Beginn des Wintersemesters erlassen. Bislang durften ausländische Studierende unabhängig von der täglichen Arbeitszeit nur an 90 Kalendertagen jobben. Der DAAD begrüßt die Flexibilisierung, die es den Studierenden leichter macht, Studium und Erwerbstätigkeit zu vereinbaren. Durch bessere Verdienstmöglichkeiten neben dem Studium wird der Studienstandort Deutschland attraktiver.
Die Neuregelung ist auch im Zuwanderungsgesetz enthalten, das aber erst zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt. Darauf müssen die Studierenden aus Ländern außerhalb der EU jetzt nicht warten.
Tage mit einer Arbeitszeit von bis zu vier Stunden werden als halbe Tage gezählt. Es bleibt bei dem Grundsatz, dass durch Erwerbsarbeit das Erreichen des eigentlichen Aufenthaltszwecks, nämlich das erfolgreiche Studium, nicht gefährdet werden darf.
Nach der 16. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks finanzierten im Jahr 2000
56% der Studierenden aus dem Ausland ihr Studium ganz oder teilweise durch eigene Arbeit.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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