Die TU Dresden führt erfolgreich ihr Programm der Studienreform und der Internationalisierung des Studiums weiter. Nun wurde kürzlich ihr innovativer Masterstudiengang "Computational Logic" ohne Auflagen für fünf Jahre bis zum 30. September 2007 akkreditiert. Noch vor Ablauf dieser fünf Jahre muss sie eine Reakkreditierung beantragen.
Gemäß Beschluß der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 6. Juli 1998 können Bachelor- und Masterstudiengänge nur befristet akkreditiert werden und müssen nach Ablauf etwa eines Studienzyklus zur Reakkreditierung beantragt werden.
Die Akkreditierungskommission gelangte aufgrund der während des Begutachterverfahrens gewonnenen Erkenntnisse zu dem Schluß, dass es sich bei dem Studiengang "Computational Logic" um ein besonders qualifiziertes Studienprogramm handelt, das sowohl inhaltlich als auch strukturell hervorragend konzipiert ist. Dabei ging die Akkreditierungskommission davon aus, dass die Finanzierung des Studienganges auch nach Auslauf der DAAD-Förderung gewährleistet ist, damit das hohe Niveau und die erreichte Betreuungsqualität dieses internationalen Studienganges aufrecht erhalten bleiben.
Im Rahmen der Qualitätsüberprüfung empfiehlt ACQUIN (Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut) der TU Dresden, das Anrechnungspunktesystem zugunsten einer weniger pauschalen Berechnung im Verhältnis zu den Semesterwochenstunden zu überarbeiten.
Weitere Informationen: Silvia Kapplusch, Telefon 0351 463-38465
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Informationstechnik
überregional
Studium und Lehre
Deutsch
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