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18.10.2002 13:59

Ozon-Zerstörer noch immer im Einsatz

Jana Schmidt Pressestelle
Umweltbundesamt (UBA)

    Gemeinsame Presse-Info mit der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) zur IKK Fachmesse vom 16. bis 18. Oktober 2002 in NürnbergIn Deutschland sind weiterhin zahlreiche Anlagen mit den Ozon zerstörenden Mitteln FCKW R11 und R12 in Betrieb
    Bei der deutschen Industrie und im Handel werden weiterhin zahlreiche Wasserkühlsätze (Chiller) mit Ozonschicht schädigendem Fluorchlor-kohlenwasserstoff (FCKW) R11 und R12 betrieben - zum Beispiel in Lager- und Kühlhäusern. Dies haben Mitarbeiter der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) festgestellt, als sie Recherchen über technische Alternativen zu Ozon zerstörenden Verfahren anstellten.

    Das Umweltbundesamt (UBA) weist darauf hin, dass die Verwendung dieser Kältemittel - auch im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen - verboten ist. Ein Ersatz durch umweltgerechtere Substanzen ist dringend erforderlich.
    Das UBA unterstützt aktiv die Umsetzung der internationalen Umweltabkommen in Deutschland sowie im europäischen Kontext. Das Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht, eines der ersten und wichtigsten internationalen Abkommen, unternimmt zahlreiche Anstrengungen, Ozonschicht zerstörendes FCKW R11 und R12 durch umweltgerechte und ökonomisch tragfähige Alternativen zu ersetzen. Weltweit führend, bietet die deutsche Industrie hierzu innovative und technisch reife Lösungen an. Das PROKLIMA-Programm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) spielt in Entwicklungsländern eine wichtige Rolle bei der Umstellung auf ozon- und klimafreundliche Verfahren in der Kältetechnik, Schäumung, Brandbekämpfung und beim Pflanzenschutz.
    Gemäß EG-Verordnung EG 2037/2000 vom 29. Juni 2000 dürfen vollhaloge-nierte FCKW wie R11, R12 oder R502 seit 1. Oktober 2000 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Gleichzeitig gilt ein Verwendungsverbot für diese Stoffe ab 1. Januar 2001. Damit dürften ab diesem Zeitpunkt keine FCKW mehr in die Anlagen eingefüllt werden. Dies gilt ohne Ausnahmen - auch bei Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten. Nur eine rechtzeitige Umrüstung
    alter Anlagen kann Stillstandzeiten und wirtschaftliche Nachteile verhindern. Machbarkeitsstudien haben nachgewiesen, dass die umweltgerechte Nachrüstung auch wirtschaftlich vertretbar ist.
    Deutschland als eine der führenden Industrienationen liegt bislang im internationalen Vergleich bei der Reduzierung von Ozon und Klima schädigenden Emissionen vorn. Es sollte auch weiterhin mit gutem Beispiel vorangehen und mit dem vollständigen Ausstieg aus der Verwendung von FCKW R11 und R12 einen weiteren wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
    Berlin, den 18.10.2002
    (2.755 Zeichen)


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Meer / Klima, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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