Vorläufige Grundordnung ist jetzt rechtswirksam
Mit Veröffentlichung vom 8. August 2013 ist die neu erarbeitete vorläufige Grundordnung der BTU Cottbus–Senftenberg vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg erlassen worden. Damit ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg der Zusammenführung der beiden Hochschulen erreicht.
Der Gründungsbeauftragte Dr. Birger Hendriks sagt hierzu: „Die vorläufige Grundordnung ist die interne neue Verfassung der BTU Cottbus–Senftenberg. Das Errichtungsgesetz und die Grundordnung bilden die Basis für die strukturelle Entwicklung der Universität. Und dies macht die Bedeutung der vorläufigen Grundordnung über den Tag hinaus deutlich. Zur vorläufigen Grundordnung zählen die Organe in Aufgaben und Zusammensetzung sowie der strukturelle Aufbau der Universität.
Voraussichtlich bis Ende 2014 wird der erweiterte Gründungssenat eine endgültige Grundordnung beschließen. Dr. Birger Hendriks, Gründungsbeauftragter der BTU Cottbus–Senftenberg freut sich: „Mit dem Erlass der vorläufigen Grundordnung ist eine wichtige Grundlage geschaffen, mit der wir nun Bewegung in die weitere Entwicklung unserer Universität bringen.“
https://www-docs.tu-cottbus.de/redaktionssystem/public/2013/Grundordnung.pdf Grundordnung
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