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04.11.2002 14:18

FiBS zur geplanten Einführung von Langzeitgebühren für Studierende und Studienkonten in NRW

Birgitt A. Cleuvers Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS)

    Dr. Dieter Dohmen, FiBS, zu Gast bei der Landtagsanhörung in Düsseldorf

    Dr. Dieter Dohmen, Leiter des Kölner Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS), ist am 4. November 2002 als Experte für das Studienkonten- und finanzierungsgesetz (StKFG) im nordrhein-westfälischen Landtag. Im Mittelpunkt der Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung steht die von der Landesregierung beabsichtigte Einführung von Langzeitstudiengebühren zum Sommersemester 2003 und von Studienkonten zum Wintersemester 2004/05.
    In seiner Stellungnahme verweist der langjährige Wissenschaftler und Politikberater darauf, dass die Einführung von Langzeitstudiengebühren kaum Auswirkungen auf die Hochschulen haben würde, da die meisten Langzeitstudierenden keine Hochschulleistungen in Anspruch nehmen würden. "Die einzige hochschulpolitisch relevante Gruppe, die von der Einführung mit Blick auf ihre Hochschulausbildung betroffen ist, sind die Studierenden, die ihr Studium erfolgreich beenden wollen," sagt Dohmen. Da die fiskalischen Kosten langer Studienzeiten sich aber allein für Nordrhein-Westfalen auf 600 bis 700 Mio. Euro jährlich beliefen, sei das Interesse an einer Verkürzung der Studienzeiten durchaus berechtigt.
    Als Alternative schlägt der Bildungsökonom eine vertragsbasierte, höhere Ausbildungsförderung vor, die ein schnelleres Studium ermögliche, da die Studierenden nicht mehr arbeiten müssten. Gleichzeitig könne dadurch nicht nur das Hochschulwesen durch Effizienzsteigerungen Kosten einsparen, sondern auch der Arbeitsmarkt entlastet werden, auf dem die Studierenden derzeit bundesweit rund 400.000 Vollzeit-Arbeitsplätze besetzen.
    Dohmen begrüßt die geplante Einführung von Studienkonten, die bei einer nutzungsabhängigen Abbuchung von Semesterwochenstunden aus einem von der Landesregierung festgesetzten Kontingent je nach Studienfach Vorteile gegenüber dem heutigen System habe. Ähnlich dem von ihm seit Jahren befürworteten Bildungsgutscheinmodell bieten Studienkonten die Möglichkeit, flexibel auf das Verhalten der Studierenden zu reagieren. "Wer also ein Teilzeit-Studium durchführt, kann sein Guthaben wesentlich länger ohne Gebühren nutzen als jemand bei einem Vollzeit-Studium," sagt Dohmen. Lenkungseffekte für die Hochschulen könnten sich insofern ergeben, als das Veranstaltungsangebot nachfrageorientierter gestaltet werden könnte.
    Eine Regelabbuchung von Studienkonten, die unabhängig von der Nachfrage der Studierenden erfolgt, wird nach Dohmens Auffassung nur geringe Effekte auf Hochschulen und Studierende haben. In letzter Konsequenz sei dieses Studienkontenmodell mit einer Einführung von Langzeitstudiengebühren gleichzusetzen, wobei der administrative Aufwand voraussichtlich steigen würde.

    (Insgesamt: 38 Zeilen à ca. 80 Anschläge, 2.863 Zeichen)

    Die vollständige Stellungnahme ist beim FiBS erhältlich, Kontakt: Birgitt A. Cleuvers (FiBS), Tel. 02 21 550 95 16, Email: b.cleuvers@fibs-koeln.de


    Weitere Informationen:

    http://www.fibs-koeln.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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