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06.11.2002 11:46

HRK gegen staatliche Finanzhilfe für private Manager-Hochschule in Berlin

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat das Projekt der Privathochschule für den Managementnachwuchs, ESMT (European School of Management and Technology), in Berlin mit großer Skepsis beurteilt. Die Teilnehmer des 198. HRK-Plenums befürworteten bei ihrem Zusammentreffen am 5. November in Bonn Investitionen der Wirtschaft in Bildung und Wissenschaft ausdrücklich. Der Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen Hochschulen sei grundsätzlich für das Hochschulwesen belebend. Das Plenum stellte jedoch fest, dass die an der ESMT beteiligten Unternehmen bislang nicht in der Lage gewesen seien, das für die nachhaltige Finanzierung des Betriebs der Hochschule erforderliche Stiftungsvermögen aufzubringen. Angesichts der Haushaltslage des Landes Berlin und der massiven finanziellen Einschnitte bei den dortigen Hochschulen seien weitere finanzielle Zugeständnisse des Landes unvertretbar. Das Land Berlin solle stattdessen alle Kräfte bündeln, um seine noch immer weltweit anerkannten staatlichen Hochschulen und Forschungsstätten vor dem Ausbluten zu bewahren. Schon die kostenlose Bereitstellung des noch zu sanierenden ehemaligen Staatsratsgebäudes durch das Land Berlin stelle eine große finanzielle Unterstützung aus Steuermitteln dar.

    HRK-Präsident Professor Dr. Klaus Landfried kritisierte am Mittwoch vor der Presse in Berlin, dass es bislang nicht einmal ein valides Konzept für Lehre und Forschung der neuen Hochschule gebe. Geradezu skandalös sei es, dass der Berliner Senat in dieser Situation bereits die Zuerkennung des Promotionsrechts zugesagt hat. Das HRK-Plenum hatte darüber hinaus darauf hingewiesen, dass das eingeschränkte Fächerspektrum eine moderne, notwendigerweise auf Interdisziplinarität fußende hochwertige Hochschulausbildung nicht erwarten lasse.

    Die Hochschulrektorenkonferenz hat wiederholt die Auffassung vertreten, dass private Hochschulen prinzipiell privat finanziert werden müssen. Staatliche Zuschüsse dürften nur dann in Frage kommen, wenn der Zuschuss einen zusätzlichen Nutzen für die öffentliche Hand darstelle, z.B. in Form eines neuartigen, anderweitig nicht vorhandenen Studienangebots, und zu einem Kostenvorteil für den Steuern zahlenden Bürger führe.


    Weitere Informationen:

    http://www.hrk.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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