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06.11.2002 16:53

Anhörung zum Fusionsgesetz: Essener Rektorat fühlt sich in seiner Position bestärkt

Monika Roegge Pressestelle Standort Essen
Universität Essen (bis 31.12.2002)

    Mit großer Befriedigung sind an der Universität Essen die Erklärungen des Vorsitzenden des Expertenrates zur Evaluierung der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, Professor Dr. Hans-Uwe Erichsen, über die Fächerstruktur einer - von Essen allerdings nicht gewünschten - Fusion der Universitäten Duisburg und Essen zur Kenntnis genommen worden. Der Fachbereich Physik gehöre an den Standort Essen. Darüber hinaus müsse eine fusionierte Hochschule zur radikalen Strukturbereinigung bereit sein, die Ansiedlung von Fächern an zwei Standorten sei weitestgehend zu vermeiden, erklärte Erichsen bei der Anhörung zum Entwurf des Fusionsgesetzes durch den Wissenschaftsausschuss des Landtags am 5. November in Düsseldorf.

    Einen Tag nach der öffentlichen Anhörung beschäftigten sich gestern (Mittwoch, 6. November) das Rektorat der Universität Essen und der Sprecher des Senats mit dem Verlauf der fast vierstündigen Sitzung. In einer gemeinsamen Stellungnahme werden die Ausführungen von Erichsen als Bestätigung der eigenen Standpunkte begrüßt. Hochschulleitung und Senat sehen sich in ihrem energischen Widerstand gegen die geplante Fächerverteilung bestärkt. Das gilt nicht nur für die Physik sondern auch im Fall der angestrebten Lösung für die Geisteswissenschaften, deren Konzentration in Essen nach Duisburger Wunsch aufgeweicht werden soll durch die Einrichtung eines großen Geisteswissenschaftlichen Zentrums am Niederrhein-Standort.

    Das Essener Rektorat sieht sich auch in seinen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs bestätigt. Wie der Osnabrücker Jurist Professor Dr. Jörn Ipsen in der Anhörung erklärte, bestünden an der Rechtmäßigkeit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Auflösung zweier Universitäten und der gleichzeitigen Gründung einer neuen Hochschule erhebliche Zweifel, da deutlich erkennbar sei, dass dieses Verfahren nur einem Zweck diene: Die Einsetzung eines Gründungsrektors durch das Landeskabinett zu ermöglichen. "Diese verfassungsrechtlichen Bedenken werden die Hochschulleitung dazu anregen, über eine Klage nachzudenken, wenn der Gesetzentwurf in dieser Form den Landtag passieren sollte", so die Äußerung des Rektorats.

    Die Aussichten auf eine reibungslose Verabschiedung des Gesetzes am 18. Dezember bewertet das Rektorat mit Skepsis, seit es gelungen ist, den SPD-Unterbezirk Essen und die fünf Essener SPD-Landtagsabgeordneten für die Position der Hochschule zu gewinnen. Das Rektorat dankt den Abgeordneten ausdrücklich für ihre Bereitschaft, sich bei der dritten Lesung des Fusionsgesetzes im Landtag gegebenenfalls gegen die eigene Fraktion zu stellen.

    Redaktion: Monika Rögge, Telefon (02 01) 1 83 - 20 85


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    regional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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