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11.11.2002 10:55

Ärzte und Patienten kämpfen gemeinsam

Dr. med. Eva M. Kalbheim Pressestelle
Deutsche Krebshilfe e. V.

    "Öffentliches Forum gegen den Krebs" in Bonn

    Bonn (ek) - "Arztrecht und Patientenrecht - unvereinbar?" Unter diesem Thema veranstaltete die Deutsche Krebshilfe zusammen mit der Friedrich-Thieding-Stiftung des Hartmannbundes am 9. November 2002 in Bonn-Bad Godesberg das erste "Öffentliche Forum - Gemeinsam gegen den Krebs". An dieser Veranstaltung nahmen rund 100 Ärzte, Patienten und interessierte Bürger teil. Fazit des Forums: Arztrecht und Patientenrecht sind untrennbar miteinander verknüpft. Wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Krebsbehandlung ist ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.

    Ärzte und Patienten an einen Tisch zu bringen, ist bei der Deutschen Krebshilfe und der Friedrich-Thieding-Stiftung des Hartmannbundes bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten Programm. So war das "Öffentliche Forum - Gemeinsam gegen den Krebs" eine Fortführung der bisherigen Bad Neuenahrer Krebsnachsorgekongresse. "Wir wollen in Zukunft vermehrt gesundheitspolitische Themen in den Mittelpunkt unserer Diskussionen stellen", sagte Frau Professor Dr. Sabine von Kleist, Vorstandsmitglied der Deutschen Krebshilfe. Das spannungsreiche Thema der Arzt- und Patientenrechte war somit ein guter Auftakt der neuen Veranstaltungsreihe.

    Als wichtiges Patientenrecht diskutierten die Teilnehmer des Öffentlichen Forums das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf Aufklärung. "Die Entscheidung für oder gegen eine medizinische Maßnahme liegt immer beim Patienten. Er kann sich jedoch nur dann entscheiden, wenn er umfassend aufgeklärt wurde", betonte Hilde Schulte, die Vorsitzende der Frauenselbsthilfe nach Krebs.

    Die Autonomie des Patienten ist dabei ein hohes Gut. Das Einholen einer Zweitmeinung darf nicht als Misstrauensvotum an den behandelnden Arzt aufgefasst werden, sondern sollte gerade bei einer so einschneidenden Diagnose wie der Krebskrankheit zur Selbstverständlichkeit werden. "Die Zweitmeinung trägt erheblich zum Sicherheitsgefühl bei und hilft dem Patienten, auch harte therapeutische Entscheidungen besser mittragen zu können", führte Professor Dr. Franz-Josef Illhardt, Zentrum für Ethik und Recht in der Medizin in Freiburg, aus.

    Das Selbstbestimmungsrecht wird außerdem besonders in der so genannten Patientenverfügung deutlich: Diese Verfügung dokumentiert den Willen eines Menschen, im Falle einer unheilbaren Krankheit, das eigene Sterben nicht durch lebensverlängernde Maßnahmen hinauszögern zu lassen. "Je konkreter die Patientenverfügung formuliert ist, umso eher kann sie als aktueller Wille des Patienten akzeptiert werden und den behandelnden Arzt entlasten", so PD Dr. Ute Walter vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht an der Universität Regensburg.

    Jeder Arzt hat die Pflicht, einen Patienten nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen (Behandlungspflicht). Der Patient jedoch muss auch bereit sein, die Behandlungsautonomie des Arztes zu respektieren. "Vertrauen ist hier ein wesentlicher Aspekt", betonte der Allgemeinmediziner Dr. Roland Quast, Vorstandsmitglied des Hartmannbundes. "Wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist oder kein Konsens über die Behandlungsart erreicht werden kann, muss der Arzt auch die Freiheit haben, die Behandlung abzulehnen oder abzubrechen."

    Zusammenfassend appellierte Professor Dr. Hans Kamps von der Bezirksärztekammer / Kassenärztlichen Vereinigung Südwürttemberg an die Eigenverantwortung der Bürger und Patienten: "Befolgen Sie präventive Maßnahmen und Empfehlungen, um gar nicht erst krank zu werden. Als Patient sollten Sie den Mut haben, alles zu hinterfragen, was Sie nicht verstanden haben!"

    Die einstimmig verabschiedete Resolution des Öffentlichen Forums kann im Internet abgerufen werden unter www.krebshilfe.de.


    Weitere Informationen:

    http://www.krebshilfe.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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