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Universität Potsdam und Institut für Kirchenrecht unterzeichnen am 14. November 2002 einen Kooperationsvertrag
Die Universität Potsdam und das Institut für Kirchenrecht (IKR) unterzeichnen am 14. November 2002 eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit. Ziel ist es, insbesondere auf dem Gebiet des Wissenschaftsfaches Kirchenrecht in Lehre, Forschung, Studium und Weiterbildung eng zu kooperieren. Das IKR trägt den Status eines Institutes an der Universität Potsdam. Mit der Hinwendung zum Kirchenrecht nimmt die Universität Potsdam eine Vorreiterrolle in den neuen Bundesländern ein. Das Institut arbeitet eng mit der Juristischen Fakultät der Universität und dem Erzbistum Berlin zusammen. Schon seit mehreren Semestern werden Vorlesungen im Kirchenrecht durch Prof. Dr. iur. can. habil. Dr. theol. Elmar Güthoff und PD Dr. theol. habil. Karl-Heinz Selge (Erzbistum Berlin) sowie das Staatskirchenrecht durch Dr. Joachim Gaertner (EKD) an der Juristischen Fakultät gehalten. Zu den Aufgabenfeldern des Instituts gehören die Einbindung in Forschung und Lehre der Juristischen Fakultät sowie interdisziplinär und international orientierte Forschungsprojekte. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit werden auf Tagungen und Konferenzen vorgestellt.
Hinweis an die Redaktionen:
Die Unterzeichnung der Vereinbarung findet am 14. November 2002, 10.15 Uhr im Uni-Komplex Am Neuen Palais, Haus 9, Senatssaal statt. Als Vertreter der Medien sind Sie dazu herzlich eingeladen.
Für weitere Informationen steht Ihnen der Geschäftsführende Leiter des Institutes für Kirchenrecht, Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff, telefonisch unter 0331/977-3840 (nur freitags), E-Mail: guethoff@t-online.de zur Verfügung.
Achtung: Termin entfällt aus Krankheitsgründen!!!
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Philosophie / Ethik, Religion
überregional
Buntes aus der Wissenschaft
Deutsch
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