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13.11.2002 09:41

Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben

Claudia Braczko Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut Arbeit und Technik

    Workshop am Institut Arbeit und Technik diskutierte Rahmenbedingungen, Absicherungsmodelle und Entscheidungskriterien

    Rund 40 Prozent der Beschäftigten in Deutschland sammeln inzwischen ihre Überstunden auf Arbeitszeitkonten. Was passiert mit diesen Guthaben, die mitunter den Wert von mehreren Jahresgehältern erreichen können, wenn das Unternehmen in Konkurs geht? Nicht nur der Arbeitsplatz, auch die angesparten Überstunden sind verloren, wenn keine Vorkehrungen getroffen wurden, Arbeitszeitkonten gegen Insolvenz abzusichern. Mit diesem Thema befassten sich jetzt Expertinnen und Experten aus Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, Betriebsräten, Wissenschaft und Beratung auf einem Workshop im Institut Arbeit und Technik (IAT) in Gelsenkirchen.

    Über 29 Prozent der deutschen vor allem größeren Betriebe nutzen solche flexiblen Modelle mit Zeitkonten, um Konjunktur- und Saisonschwankungen ohne die Wechselbäder von Kurzarbeit und zuschlagspflichtigen, teuren Überstunden kostengünstig auffangen zu können. Viele Beschäftigte hoffen, mit flexiblen Arbeitszeiten Privat- und Berufsleben besser in Einklang bringen zu können. So werden Stundenkontingente zeitweise reduziert oder für Altersteilzeit, Vorruhestand oder "Sabbaticals" vorgearbeitet. Während Langzeitarbeitszeitkonten vor allem durch die Altersteilzeit mit 137 000 Förderfällen seit 1997 immer mehr Verbreitung finden, nehmen auch die Unternehmensinsolvenzen deutlich zu. Auch große Konzerne bleiben nicht verschont, wie die spektakulären Fälle der Kirch-Gruppe, Holzmann oder Babcock zeigen. In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Insolvenzen in Deutschland mehr als vervierfacht auf über 40 000 pro Jahr.

    "Die große Mehrheit der Unternehmen mit Arbeitszeitkonten verfügt nach wie vor nicht über eine Insolvenzsicherung" stellt der IAT-Wissenschaftler Marc Schietinger fest. Ab einem Wertguthaben des betroffenen Beschäftigten von 7035 Euro (Ost: 5880 Euro) und einer Dauer der Arbeitszeitflexibilisierung über 27 Monate ist eine Sicherung gegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vorgeschrieben. Der Gesetzgeber überlässt es dabei den Tarifpartnern, eine geeignete Form der Insolvenzsicherung zu vereinbaren.

    In den letzten Jahren wurden verschiedene Absicherungsmodelle entwickelt: Die Zeitguthaben werden in risikoarmen Renten-, Immobilien- oder Geldmarktfonds angelegt, über Bürgschaften oder Kautionen abgesichert, bei Großunternehmen evtl. auch intern durch Konzernklauseln. Im Bauhauptgewerbe entstand eine Branchenlösung, die sich in der Praxis bereits bewährt hat.
    Für die unternehmensexternen Absicherungsmodelle bietet die Finanzwirtschaft inzwischen zahlreiche zusätzliche Dienstleistungen. So führen mehrere Anbieter die Arbeitszeitguthaben und übernehmen das Berichtswesen, sie stellen im Insolvenzfall die Auszahlung der Guthaben, Abführung der Lohnsteuer und Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern sicher.

    Das Institut Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen) hat im Auftrag des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums die derzeit praktizierten Modelle zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben und neuere Entwicklungen und Veränderungen in diesem Bereich untersucht. Eine Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen, konkrete Lösungsmöglichkeiten zur Absicherung von Arbeitszeitguthaben über die verschiedenen Modelle und eine Checkliste für die Auswahl des geeigneten Verfahrens bietet eine Broschüre, die vom IAT erarbeitet und vom Ministerium demnächst herausgegeben wird.

    Es hat sich herausgestellt, dass es nicht ein "bestes" Absicherungsmodell gibt. Welche Form der Absicherung für ein Unternehmen am besten geeignet ist, hängt von der konkreten Situation und dem spezifischen Bedarf der Unternehmen ab. Die Initiative muss auf der betrieblichen Ebene ergriffen werden. Einige spektakuläre Fälle in der jüngsten Vergangenheit haben noch einmal sehr deutlich gemacht, wie dringlich die Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben ist.

    Für weitere Fragen steht
    Ihnen zur Verfügung:
    Marc Schietinger
    Durchwahl: 1707-250
    E-Mail: schietin@iatge.de

    Pressereferentin
    Claudia Braczko
    Munscheidstraße 14
    45886 Gelsenkirchen

    Tel.: +49-209/1707-176
    Fax: +49-209/1707-110
    E-Mail: braczko@iatge.de
    WWW: http://iat-info.iatge.de


    Weitere Informationen:

    http://iat-info.iatge.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Wirtschaft
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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