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15.11.2002 09:10

Empfehlungen zur Juniorprofessur: Wissenschaftliche Exzellenz muss gewahrt bleiben

Dr. Kurt Begitt Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V.

    Die aktuelle Novellierung des Hochschulrahmengesetzes sieht als gravierendste Änderung die Einführung von Juniorprofessuren als Regelvoraussetzung für die Berufung auf W2/W3-Professorenstellen vor. Der im Gesetz festgelegten de facto-Abschaffung der Habilitation und deren Ersatz durch die Juniorprofessur kann - als Ergebnis einer Umfrage - die Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) nicht zustimmen. Dennoch haben GDCh und der Fonds der Chemischen Industrie (FCI) jetzt Empfehlungen zum Umgang mit Juniorprofessuren an die Fachbereiche Chemie und die Hochschulverwaltungen herausgegeben. Diese Empfehlungen sollen zu einer möglichst erfolgreichen Umsetzung des vom Gesetz vorgeschriebenen Qualifizierungswegs beitragen und helfen, dass in Zukunft für die wissenschaftliche Exzellenz und die qualifikatorische Eignung von Nachwuchswissenschaftlern zur Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre Sorge getragen wird.

    In den Empfehlungen heißt es u.a., dass Voraussetzung für eine Juniorprofessur eine herausragende Promotion und eine Post Doc-Zeit von etwa zwei Jahren sein sollte. Über die Eignung eines Kandidaten seien auch externe Gutachten einzuholen. Nach Ablauf von drei Dienstjahren dürfe die W1-Stelle nur nach sorgfältiger Prüfung um weitere drei Jahre verlängert werden. Auch hier sei, insbesondere bei
    der Bewertung der Forschungsergebnisse, eine externe Expertise unbedingt anzuraten.

    Juniorprofessoren sollten sich in den ersten drei Jahren prioritär um den Aufbau einer eigenen Arbeitsgruppe kümmern und hierbei die Entwicklung eines eigenständigen Forschungsprofils anstreben. Ihre Lehrverpflichtung liege idealerweise zunächst bei zwei, später dann bei vier Semesterwochenstunden. Auf keinen Fall dürfe der Lehreinsatz von Juniorprofessoren zum kostengünstigen Ersatz für die von "regulären" Professoren zu leistende Lehrtätigkeit werden, heißt es in den Empfehlungen weiter. Auch sollten Juniorprofessoren nur in geringem Umfang mit der Wahrnehmung von Aufgaben der akademischen Selbstverwaltung betraut werden.

    Die Juniorprofessorenstellen seien ausreichend mit Personal- und Sachmittel zu dotieren, fordern GDCh und FCI. Durch die Hochschulen solle den Juniorprofessoren ein "start package" zum raschen Aufbau ihrer Forschung und der dazu nötigen Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Diese Start-Ausstattung müsse sich an internationalen Standards orientieren, um hinreichend attraktiv und konkurrenzfähig zu sein. Ganz entschieden treten GDCh und FCI dem entgegen, auf Grund ökonomischer Zwänge die Hausberufung zur Regel zu machen. Das gilt sowohl für eine Berufung auf eine W1-Stelle, als auch für die Berufung eines Juniorprofessors auf eine W2/W3-Stelle.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Chemie
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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