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25.10.2013 10:47

Untersuchung beweist: Einzelkaufleute brauchen weder Buchführung noch Jahresabschluss

Ingrid Rieck Presse und Kommunikation
Universität Rostock

    2011 titelte die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung: „Ein Kapitalist braucht eine Bilanz“ und sagt weiter: „Man kann schlechthin Kapitalismus ohne doppelte Buchführung nicht denken, sie verhalten sich wie Form und Inhalt.“ Im Jahr 2009 hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) nun jedoch bestimmte Unternehmen (Einzelkaufleute) von der Pflicht zur Buchführung und Jahresabschlusserstellung befreit. Offen bleibt die Frage, wie sinnvoll das ist und ob es funktionieren kann. An der Universität Rostock ging Doktorand Christian Horn dieser Frage im Rahmen seiner Dissertation am Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und Controlling von Prof. Dr. Peter Lorson erstmalig auf Basis empirischer Daten nach.

    Wesentliche Erkenntnisse der Dissertation sind, dass – von Einzelfällen abgesehen – der Verzicht auf die Buchführung und Abschlusserstellung für Einzelkaufleute empfehlenswert ist. „Hierfür sprechen informatorische, steuerliche und finanzielle Aspekte. Das Argument, ein Jahresabschluss sei bei einer Neukreditaufnahme unverzichtbar, konnte nicht bestätigt werden. Zunächst sind aufseiten der Einzelkaufleute persönliche Gründe, wie Unwissenheit, Desinteresse, mangelnde Zeit und fehlende kaufmännische Fähigkeiten, dafür verantwortlich, dass die Einzelkaufleute an kaufmännischer Buchführung und dem Jahresabschluss festhalten“, erklärt Christian Horn. Darüber hinaus wurde deutlich, dass die Steuerberater einen erheblichen Einfluss auf die Einzelkaufleute haben. „Sie klären ihre Mandanten nicht hinreichend auf.“ So können letztlich persönliche und finanzielle Interessen von Steuerberatern einer für die Einzelkaufleute optimalen Lösung in Bezug auf die Buchführung im Wege stehen. Ausführliche Untersuchungsergebnisse wurden in Horn, C. (2013): Das Buchführungswahlrecht für Einzelkaufleute (Erich Schmidt Verlag, Berlin) veröffentlicht.

    Die geringe Aufmerksamkeit, die dem Buchführungswahlrecht in der Empirie bislang beigemessen wurde, verwundert insofern, als dass die Wissenschaft vom Gesetzgeber angehalten wurde, die Anwendbarkeit des Buchführungswahlrechts für Einzelkaufleute zu überprüfen. Daher ist die Fragestellung nicht nur für die tägliche Praxis der Einzelkaufleute, betroffen sind etwa 165.000, interessant, sondern auch für den Gesetzgeber und die Wissenschaft.

    Kontakt
    Universität Rostock
    Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
    Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und Controlling
    Prof. Dr. Peter Lorson
    Fon +49(0) 381 498-4417
    Mail: peter.lorson@uni-rostock.de
    Web: http://www.wiwi.uni-rostock.de/bwl/rewe/


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    Christian Horn
    Christian Horn
    Foto: privat
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, jedermann
    Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

    Christian Horn


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