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25.10.2013 13:58

Erwerbsminderung: Zunehmendes Armutsrisiko erfordert Reformen

Rainer Jung Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung

    Wer wegen gesundheitlicher Probleme nicht mehr arbeiten kann, dem droht Einkommensarmut. Innerhalb eines Jahrzehnts sind die Neurenten wegen Erwerbsminderung allein nominal um über zehn Prozent gesunken. Experten haben in einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekt den Reformbedarf ausgelotet: Sie plädieren für mehr Prävention gegen und eine bessere soziale Absicherung bei Erwerbsminderung.*

    Dass die Erwerbsminderungsrente in Politik und Wissenschaft bislang eher als Randthema gilt, halten Prof. Dr. Felix Welti und Henning Groskreutz für bedenklich: Es bestehe die Gefahr, dass eine Kernaufgabe sozialer Sicherung vernachlässigt wird. Handlungsbedarf und Handlungsoptionen in diesem Bereich haben die Rechtswissenschaftler von der Universität Kassel untersucht. Sie kommen zu dem Schluss, dass erhebliche Reformen notwendig sind, um die Situation Erwerbsgeminderter substanziell zu verbessern. Unter anderem empfehlen sie, das Betriebliche Eingliederungsmanagement auszubauen und Rentenabschläge abzuschaffen.

    Voll erwerbsgemindert sind laut Sozialgesetzbuch Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung außerstande sind, unter den "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsgemindert. Ende 2011 bezogen 1,6 Millionen Männer und Frauen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, schreiben Welti und Groskreutz. Etwa 118.000 von ihnen mussten ihre Rente aufstocken, um das Existenzminimum zu erreichen. Weitere 290.000 Personen hatten keine Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente erworben und erhielten ausschließlich Grundsicherung vom Träger der Sozialhilfe.

    Im Schnitt belief sich die monatliche Rente im Jahr 2011 auf 471 Euro bei teilweiser und 710 Euro bei voller Erwerbsminderung. Bei Neuzugängen mit voller Erwerbsminderung waren es 634 Euro – deutlich weniger als zehn Jahre zuvor. 2001 lag die Neurente bei voller Erwerbsminderung noch bei 724 Euro. Die materielle Sicherung sei damit unzureichend, urteilen die Juristen. Es gebe ein erhöhtes Risiko von Einkommensarmut. Als eine der Ursachen gelte die zunehmende Verbreitung von atypischer Beschäftigung und Niedriglöhnen. Zudem seien gerade Geringqualifizierte, die überdurchschnittlich häufig mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben, oft schlecht bezahlt oder arbeitslos. Private Vorsorge sei da wenig hilfreich: Die gefährdeten Arbeitnehmer wären kaum in der Lage, die entsprechenden Mittel aufzubringen - insbesondere, wenn sie bereits chronisch krank sind.

    Abschläge abschaffen: Für "systemwidrig" halten die Wissenschaftler die Abschläge, von denen im Jahr 2011 mit 96,3 Prozent fast alle neuen Erwerbsminderungsrentner betroffen waren. Diese Abzüge sollen eigentlich einen freiwilligen vorzeitigen Renteneintritt unattraktiv machen. Das Problem: Niemand entscheide sich freiwillig für volle Erwerbsminderung. Zudem hätten "Frühverrentete" im Schnitt eine geringere Lebenserwartung, sodass die Summe der Rentenleistungen niedriger ausfalle. Daher plädieren Welti und Groskreutz dafür, auf Abschläge künftig ganz zu verzichten. Um Härtefällen besser gerecht zu werden, empfehlen sie außerdem, die Anwartschaftszeit zu verkürzen: Statt nach drei Jahren mit Pflichtbeiträgen sollten Beschäftigte bereits nach zwölf Monaten Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben.

    Rehabilitation vor Rente: Noch wichtiger als die ausreichende Absicherung von Betroffenen sei die Vermeidung von Erwerbsminderung, so die Autoren. Dabei sehen sie zum einen die Rentenversicherung in der Pflicht: Das Budget für Rehabilitationsleistungen, das bislang gedeckelt ist, sollte sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Zum anderen gelte es, das Betriebliche Eingliederungsmanagement weiterzuentwickeln. Damit sich Betriebsräte zusammen mit Schwerbehindertenvertretungen wirkungsvoll für Verbesserungen auf betrieblicher Ebene einsetzen können, schlagen die Rechtswissenschaftler vor, ein umfassendes Mitbestimmungsrecht für Fragen der Rehabilitation und Prävention in den Mitbestimmungskatalog aufzunehmen.

    Darüber hinaus regen sie an, über eine Stärkung der Arbeitgeberverantwortung betriebswirtschaftliche Anreize für Prävention zu schaffen: Der Arbeitgeberanteil an den Rentenbeiträgen könnte sich am Arbeitsschutzniveau, der Quote der Erwerbsminderungsfälle und älteren Beschäftigten und den betrieblichen Reintegrationserfolgen orientieren. So würden die Kosten für ungünstige Arbeitsbedingungen nach dem Verursacherprinzip erhoben, schreiben Welti und Groskreutz. Ihr Fazit: "Nicht niedrige Rentenhöhen, sondern ein offener inklusiver Arbeitsmarkt mit nachhaltiger Unterstützung zur Teilhabe würde die Rentenversicherung effektiv entlasten."

    *Felix Welti, Henning Groskreutz: Soziales Recht zum Ausgleich von Erwerbsminderung: Reformoptionen für Prävention, Rehabilitation und soziale Sicherung bei Erwerbsminderung. Arbeitspapier 295 der Hans-Böckler-Stiftung. Im Erscheinen.

    Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung

    Dr. Dorothea Voss
    Abteilung Forschungsförderung
    Tel.: 0211-7778-194
    E-Mail: Dorothea-Voss@boeckler.de

    Rainer Jung
    Leiter Pressestelle
    Tel.: 0211-7778-150
    E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de


    Weitere Informationen:

    http://Vortrag der Forscher zum Thema: http://www.boeckler.de/pdf_fof/S-2012-531-4-1.pdf
    http://Infografik zum Download im Böckler Impuls 15/2013: http://www.boeckler.de/hbs_showpicture.htm?id=44251&chunk=1


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Politik, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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