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20.11.2002 12:26

Fallpauschalenregelung: Stationäre Behandlung von AIDS-Patienten in Gefahr

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Die HIV-spezifischen Kosten seien in der DRG-Verordnung zur Abrechnung medizinischer Leistungen so niedrig angesetzt, dass eine Behandlung nach international anerkannten Standards nicht mehr möglich sein wird, warnt Prof. Dr. Norbert Brockmeyer (Dermatologische Klinik der RUB), Präsident der Deutschen AIDS-Gesellschaft und Chairman des Kompetenznetzes HIV/AIDS. Die Politik solle die Rahmenbedingungen nochmals prüfen und korrigieren.

    Bochum, 20.11.2002
    Nr. 347

    Stationäre Behandlung von AIDS-Patienten in Gefahr
    Fallpauschalenregelung setzt Kosten zu niedrig an
    AIDS-Gesellschaft kritisiert DRG-Verordnungen

    Eigentlich sollte die Fallpauschalenregelung, die die Gesundheitsreform 2000 festlegte, mehr Transparenz in die Leistungen der Krankenhäuser bringen und eine gerechtere Vergütung garantieren. Die jetzt vorgelegten Rahmenbedingungen des neuen Abrechnungssystems gefährden allerdings die Qualität der stationären Behandlung von HIV-Patienten: "Die HIV-spezifischen Kosten sind so niedrig angesetzt, dass eine Behandlung nach international anerkannten Standards in deutschen Krankenhäusern nicht mehr möglich sein wird", kommentiert der Präsident der Deutschen AIDS-Gesellschaft und Chairman des Kompetenznetzes HIV/AIDS, Prof. Dr. med. Norbert Brockmeyer (Dermatologische Klinik der Ruhr-Universität Bochum) die Verordnung. Er appelliert an die Politik, die Rahmenbedingungen zu überprüfen und zu korrigieren.

    Mehr Transparenz durch "gleicher Preis für gleiche Leistung"

    Nach dem pauschalierten Entgeltsystem auf der Basis der "Diagnosis Related Groups" (DRG) wird nach dem Prinzip "gleicher Preis für gleiche Leistung" ab 2003 für eine Therapie immer die gleiche Vergütung gezahlt - egal, ob sie an einem Kreiskrankenhaus oder einer Uni-Klinik durchgeführt wurde. Für die Fallpauschalenregelung wurden nach australischem Vorbild alle Krankheitsbilder in ein festes Schema - den Fallpauschalenkatalog - eingegliedert. Das bedeutet, dass unterschiedliche Krankheitsverläufe gleich vergütet werden (Casemix-Steuerung). Um das Klassifikationssystem für deutsche Verhältnisse zu adaptieren, wurden in den letzten Monaten die Daten von 116 deutschen Krankenhäusern gesammelt und so ein krankenhausindividueller Basisfallwert (Base Rates) ermittelt.

    Angemessene Therapie wird unwirtschaftlich oder unmöglich

    Seit einigen Tagen stehen nun die Eckdaten des Fallpauschalenkatalogs für die stationäre Behandlung von HIV-Infizierten fest. Während der Basisfallwert mit 2.950 Euro angemessen ausgefallen ist, sind die HIV-spezifischen Kosten so niedrig angesetzt, dass nach den Berechnungen der Deutschen AIDS-Gesellschaft eine kostendeckende Behandlung von HIV-positiven Patienten nicht möglich sein wird. "Für ein Krankenhaus kann es unwirtschaftlich oder gar unmöglich werden, bei HIV-Patienten eine angemessene Therapie durchzuführen. Es ist klar absehbar, dass dieser Sachverhalt die HIV-Versorgung in ihrem bisherigen Standard essentiell gefährdet", so Brockmeyer.

    Appell an die Politik

    Der Präsident der Deutschen AIDS-Gesellschaft und Chairman des Kompetenznetzes HIV/AIDS appelliert daher an die Politik, die getroffenen Regelungen zu überprüfen und entsprechend zu korrigieren. Die Einführung des DRG-Systems dürfe nicht dazu führen, dass Art und Qualität der Therapie von HIV-Patienten eingeschränkt würden.

    Weitere Informationen

    Prof. Dr. Norbert H. Brockmeyer, Sprecher KompNet HIV/AIDS, Klinik für Dermatologie und Allergologie der Ruhr-Universität, Gudrunstr. 56, 44791 Bochum, Tel.: 0234/509-3471,-3474, Fax: 0234/509-3472,-3475


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Organisatorisches
    Deutsch


     

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