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21.11.2002 12:01

Lauschen will gelernt sein: Neugeborenen-Hörscreening für das ganze Land

Dr. Edmund von Pechmann Hochschulkommunikation
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

    Pressegespräch 27. 11. 2002, 11:00 Uhr, HNO-Klinik

    Eine Hörstörung, leicht oder schwer, ist die verbreiteteste Krankheit, mit der ein Kind zur Welt kommen kann - geschätzte zwei Promille (in Deutschland also jährlich etwa 3500). Im November 2002 beginnt darum das landesweit einheitliche Neugeborenen-Hörscreening in Mecklenburg-Vorpommern. Am 27. 11. 2002 um 11.00 Uhr gibt es zur Eröffnung eine Pressekonferenz im Hörsaal der HNO-Klinik Greifswald (Rathenau-Str. 43-45) mit Landessozialministerin Dr. Marianne Linke. Dann folgt eine Besichtigung des Hörscreening-Zentrums in Greifswald, das alle Neugeborenenhördaten sammelt, Qualität und gesundheitsökonomische Evaluation von Prüfung und Behandlung sichert.

    Hörstörungen kommen in Deutschland erst in einem Alter von durchschnittlich 31 Monaten heraus. Das ist zu spät, denn ein Kind erlernt die Grundlagen seiner Muttersprache nur bis zum vierten Lebensjahr. Danach schließt sich das sogenannte Sprachfenster für den Erwerb der ersten, der Mutter-Sprache. Das Screening soll den Verdacht auf eine Hörstörung sehr früh wecken, um eine Diagnose bis zum sechsten Lebensmonat stellen zu können. Durch baldige Verordnung eines Hörgerätes oder das Einsetzen eines künstlichen Innenohres (Cochlear Implant) und Frühförderung erhalten auch Schwerhörige und Gehörlose die gleiche Chance wie Normalhörende, sich sprachlich und geistig zu entwickeln. Diesem Ziel dient das Neugeborenen-Hörscreening.

    Bereits vor 10 Jahren begann das Diakonissen-Krankenhaus Stift Bethlehem in Ludwigslust die Untersuchung des Hörvermögens aller Neugeborenen durch Messung von Schallaussendungen des Innenohres (otoakustische Emissionen - OAE). Darauf folgten zunächst zum Teil in Zusammenarbeit mit den Frauenärzten in Verantwortung der Kinderärzte/Neonatologen fast alle Geburtseinrichtungen und Kinderkliniken. Dank der Arbeitsgruppe Hörscreening führen nun alle Geburtskliniken zukünftig das Hörscreening einheitlich mit Hilfe von OAE-Messungen durch (bisher ohne finanziellen Ausgleich; Gespräche mit den Kassen laufen). Sie hat konstruktiv die beteiligten Frauenärzte, Kinderärzte, Neonatologen und HNO-Ärzte, aber auch die beiden Universitäten des Landes zusammengeführt.

    Die fachärztliche Diagnostik liegt in der Hand der niedergelassenen HNO-Ärzte. Sie bestätigen oder entkräften einen entstandenen Verdacht auf eine Hörstörung. Besonders erfahrene audiologische und pädaudiologische Abteilungen der HNO-Kliniken in Neubrandenburg, Schwerin, von den Universitäten Rostock und Greifswald diagnostizieren abschließend und veranlassen die notwendige Behandlung. Das Hörscreening Zentrum sorgt für die lückenlose Erfassung jedes Neugeborenen in MV und empfiehlt den Eltern baldige weitere ärztliche Untersuchungen beim Verdacht auf Hörstörungen. Der Erfolg wird sich sehr bald zeigen.

    Pressekonferenz: 27. 11. 2002, 11:00 Uhr; HNO-Klinik Greifswald; Infos: Prof. Dr. med. Tadeus Nawka, Tel. 03834-86-6215, e-mail: nawka@uni-greifswald.de


    Weitere Informationen:

    http://www.medizin.uni-greifswald.de/hno/nawka.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Pädagogik / Bildung
    überregional
    Forschungsprojekte, Organisatorisches
    Deutsch


     

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