Angehörige und Interessierte erhalten Einblick in Ergebnisse der Senatsarbeitsgruppe der Leibniz Universität Hannover
Mit einer Gedenkfeier hat die Leibniz Universität Hannover am heutigen Mittwoch, 20. November 2013, an die Menschen erinnert, die während der NS-Zeit unter Beeinträchtigungen und Herabwürdigungen an der damaligen Technischen Hochschule zu leiden hatten.
Mit einer Gedenkfeier hat die Leibniz Universität Hannover am heutigen Mittwoch, 20. November 2013, an die Menschen erinnert, die während der NS-Zeit unter Beeinträchtigungen und Herabwürdigungen an der damaligen Technischen Hochschule zu leiden hatten. Die Veranstaltung basierte auf den Ergebnissen, die eine eigens eingerichtete Senatsarbeitsgruppe zu „Verleihung und Entzug von Titeln während der NS-Zeit an der damaligen Technischen Hochschule Hannover“ erarbeitet hat und die nun erstmals auch den Angehörigen ehemaliger Betroffener, den Mitgliedern der Universität und der Öffentlichkeit vorgestellt wurden.
Bei der Begrüßung fand Universitätspräsident Prof. Dr.-Ing. Erich Barke klare Worte für den Umgang mit der damaligen Zeit. „Das Unrecht ist nicht wieder gutzumachen. Es ist aber wichtig, daran zu erinnern. Es ist wichtig, Unrecht als Unrecht zu benennen.“ Hochschulen seien Orte geistiger Freiheit, erklärte Professor Barke weiter. „Die von 1933 bis 1945 an der Technischen Hochschule Hannover vollzogenen Beeinträchtigungen akademischer Stellungen, Grade und Ehren, die auf ideologisch motivierter Diskriminierung beruhen, waren Unrechtsakte. Sie stehen und standen bereits bei ihrer Entstehung in klarem Widerspruch zu den schon damals bekannten Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und missachteten hochschulspezifisch insbesondere die Wissenschaftsfreiheit.“
Die Masterarbeit „Die Technische Hochschule Hannover und der Entzug akademischer Titel während der NS-Zeit“ von Christian-Alexander Wäldner habe dem Senat den Anstoß geliefert, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, berichtete Prof. Dr. Holger Butenschön, Sprecher des Senates. „Wir sind heute hier im Lichthof unserer Universität, der auch das Zentrum der Technischen Hochschule Hannover und des dort geschehenen Unrechts war, zusammengekommen, um dieser verfolgten Mitglieder und Angehörigen der Technischen Hochschule Hannover zu gedenken“, sagte Professor Butenschön und kündigte an, dass die Senatsgruppe sich im zweiten Teil ihrer Arbeit mit NS-bedingten Begünstigungen befassen und in absehbarer Zeit einen Bericht dazu vorlegen werde.
Um einen Eindruck zu vermitteln, was Mitgliedern der Hochschule im Einzelnen widerfahren ist, stellte Holger Butenschön exemplarisch einige der Menschen vor, die vor rund 80 Jahren an der damaligen Technischen Hochschule gearbeitet und studiert haben. Entlassungen wegen „politischer Unzuverlässigkeit“ oder „jüdischer Versippung“, aber auch die Nichtanerkennung von erbrachten Leistungen – die Liste der Mittel, die Nationalsozialisten damals einsetzten, um Mitglieder der Technischen Hochschule zu denunzieren und schlussendlich von der Hochschule zu verweisen, war lang.
Im Anschluss an den Vortrag sprach Lisa Dopke, Referentin beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), stellvertretend für die Studierenden ein Grußwort. Nach der Verlesung der Namen der damals betroffenen Personen schlug Prof. Dr. Wenchao Li, Leibniz Stiftungsprofessor an der Universität, den Bogen zu Namen und Leitbild der heutigen Leibniz Universität und referierte über „Lehrer und Erzieher – Leibniz in 1946“.
Die Leibniz Universität möchte dieses dunkelste Kapitel ihrer Geschichte möglichst umfassend aufklären – auch in tiefem Bedauern darüber, dass für die unmittelbar Betroffenen inzwischen jede Maßnahme der Rehabilitation zu spät kommt.
Der Senat und das Präsidium der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover haben in einer Sitzung im Juni 2012 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Die von 1933 bis 1945 an der Technischen Hochschule Hannover vollzogenen, auf der NS-Ideologie politischer, "rassischer“ oder sonstiger Diskriminierung beruhenden Beeinträchtigungen akademischer Stellungen, Grade und Ehren stellen dem Recht hohnsprechende Unrechtsakte dar. Sie stehen und standen bereits bei ihrer Entstehung in klarem Widerspruch zu den schon damals bekannten Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und missachteten insbesondere hochschulspezifisch die Wissenschaftsfreiheit, die diese absichernde Selbstverwaltung sowie die Grundlagen der überkommenen humanistisch-akademischen Universitätstradition.
Die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover stellt deshalb in der Nachfolge der Technischen Hochschule Hannover mit Nachdruck fest, dass sie sämtliche an dieser ab 1933 durch Hochschulorgane bewirkten NS-bedingten Beeinträchtigungen verurteilt und als von Anfang an nichtige Unrechtsakte wertet.
Da sich das damalige Unrecht hinsichtlich der dadurch bewirkten tatsächlichen Beeinträchtigungen indessen nicht nachträglich ungeschehen machen lässt, ist es das nachdrückliche Anliegen der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, allen an der Technischen Hochschule Hannover Betroffenen dadurch Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, dass ihr persönliches und wissenschaftliches Andenken dauerhaft wachgehalten wird. Daher werden unabhängig davon, ob und inwieweit es in Einzelfällen schon früher zu Rehabilitationen gekommen sein sollte, die ermittelten Unrechtsbetroffenen im öffentlich zugänglichen Bericht namentlich aufgeführt.
Der Beschluss, der auch für noch nicht bekannt gewordene Fälle gelten will, verpflichtet die Universität dazu, bei künftigem Auffinden weiterer Betroffener deren Namen nachzutragen.“
Redaktion:
Für weitere Informationen steht Ihnen Mechtild Freiin v. Münchhausen, Leiterin des Referats für Kommunikation und Marketing und Pressesprecherin der Leibniz Universität Hannover, unter Telefon +49 511 762 5342 oder per E-Mail unter kommunikation@uni-hannover.de gern zur Verfügung.
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