Die nun beschlossene Weiterentwicklung der Ökosteuer verschlechtert die Wettbewerbssituation der deutschen Wirtschaft, ist sozial nicht ausgewogen und für den Klimaschutz kontraproduktiv.
Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung eine Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform verabschiedet. Dieser Entwurf wird den von der Bundesregierung gesetzten Zielen allerdings nicht gerecht, und deshalb sollten Verbesserungen vorgenommen werden. In einer Stellungnahme gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat das RWI folgende Kritikpunkte vorgetragen:
Für das Produzierende Gewerbe verschlechtert sich die Wettbewerbssituation deutlich. Durch den Abbau steuerlicher Begünstigungen werden die Entlastungen (durch reduzierte Steuersätze und Entlastung bei den Abgaben zur Rentenversicherung) mehr als halbiert. Gerade die arbeitsintensiven Sektoren des Produzierenden Gewerbes werden so schlechter gestellt. In den Investitionsgütersektoren verringert sich der Entlastungseffekt um knapp 30 vH, die Verbrauchsgüterindustrie wird vom Nettoempfänger zum Nettozahler, in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie nehmen die Belastungen um mehr als 100 vH zu.
Auch in ökologischer Hinsicht ist der Gesetzentwurf fragwürdig. So soll der Regelsteuersatz für Erdgas, das als Heizstoff verwendet wird, um 2,02 Euro/MWh steigen, der Steuersatz für leichtes Heizöl hingegen unverändert bleiben. Dadurch verschieben sich die Steuerbelastungen zu Ungunsten von Erdgas. Erdgas würde, bezogen auf den Energiegehalt, fast doppelt so hoch belastet wie leichtes Heizöl; bezogen auf den Kohlenstoffgehalt beinahe dreimal so hoch. Der Zielvorgabe des Klimaschutzprogramms, die Substitution von kohlenstoffreichen durch kohlenstoffärmere oder -freie Energieträger zu fördern, steht diese Maßnahme diametral entgegen.
Der Forderung, den Gesetzentwurf sozialverträglich zu gestalten, genügt die Vorlage nicht. Die privaten Haushalte sind Nettozahler. Haushalte mit geringem Einkommen werden relativ stärker belastet.
Noch nicht berücksichtigt ist bei alledem, wie die Ökosteuer in weitergehende Maßnahmen zum Klimaschutz eingebettet werden kann; hier ist insbesondere an den von der EU-Kommission geplanten Handel mit Emissionsrechten zu denken. Zu diesem Thema hatte sich das RWI in einer Pressemitteilung am 24. Oktober 2002 geäußert.
Ihre Ansprechpartner:
Bernhard Hillebrand, Tel.: (0201) 81 49-233
Dr. Hans Dietrich von Loeffelholz, Tel.: (0201) 81 49-252
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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