Rückblick/Zusammenfassung: Reinhard-Mohn-Institut diskutierte am 21. November in Berlin mit Experten darüber, wie Aufsichtsräte ein Unternehmen nach vorne bringen können
Aufsichtsräte und Experten diskutierten am 21. November in Berlin auf einem Forum des Reinhard-Mohn-Instituts für Unternehmensführung und Corporate Governance (RMI) der Universität Witten/Herdecke über die Praxis der Aufsichtsratsarbeit. „Zu wenige Frauen, zu hohe Managergehälter und zu geringe Fachexpertise - das lesen wir fast täglich in der Presse“, fasste Prof. Dr. Michèle Morner, wissenschaftliche Leiterin des Reinhard-Mohn-Instituts die aktuelle Kritik zusammen. “Die Unternehmen beklagen aber, dass die zunehmende Regulierung Unternehmenswerte vernichtet. Und das bestätigt auch unsere Forschung.“ Eine Studie des RMI besagt nämlich, dass es sinnvoll sein kann, von den zurzeit gültigen Vorschriften abzuweichen: „Wenn ein Unternehmen in der Krise steckt, braucht es keine regelmäßigen Tagungen des Aufsichtrates zur Strategie, sondern mehr Aufsicht von erfahrenen Wirtschaftslenkern, um die Krise zu überwinden“, macht Morner an einem Beispiel deutlich. (Die kostenpflichtige Studie ist über das RMI, zu beziehen, Kontakt siehe unten.)
Wie Aufsichtsräte am besten zur Wertsteigerung der beaufsichtigten Unternehmen beitragen können, darüber gingen die Meinungen in der Berliner Bertelsmann-Repräsentanz auseinander. Die Aufsichtsräte, Gewerkschafter, Politiker und Investoren haben unterschiedliche Ansätze: Die Politik möchte die Arbeit der Aufsichtsräte mit eindeutigen Vorschriften in klare und nachvollziehbare Bahnen lenken – auch und vor allem bei der Vergütung. Die aktiven Aufsichtsräte sehen sich vor eine Vielzahl von gesetzlichen Formalien gestellt, die wertvolle Zeit von der inhaltlichen Arbeit abziehen. Während die Aufsichtsräte gerne mit einer Selbstverpflichtung ihre Arbeit regeln wollen, bevorzugt der Gesetzgeber z.B. eine klare Regelung der Frauenquote. Keine Einigkeit also in der ersten Diskussionsrunde mit Prof. Dr. Edgar Ernst, Präsident der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung, Prof. Dr. Ulrich Seibert, Leiter des Referats für Gesellschaftsrecht beim Bundesministerium der Justiz, und Christian Strenger, Mitglied der Deutschen Corporate Governance Kommission.
Wie kann der Aufsichtsrat gewährleisten, dass ein ausländischer Investor angemessen repräsentiert wird? In der Pflicht steht zuerst einmal der Vorstand, der für die Zukunft des Unternehmens verantwortlich ist. Dennoch kann der Einbezug des Aufsichtsrats und insbesondere seines Vorsitzenden zur Wertschaffung beitragen, Als Ansprechpartner für Investoren und Aktionäre kann er nicht nur die Transparenz der Corporate Governance vorantreiben (etwa durch eine ständige Kommunikation über die aktuelle Lage des Unternehmens), sondern zusätzlich die Informationsversorgung des Aufsichtsrats sicherstellen und ausbauen. In dieser Frage bestand eine größere Einigkeit zwischen Dr. Hans-Christoph Hirt, Executive Director bei Hermes Equity Ownership Services Ltd., Dagmar Kollmann, und Mitglied zahlreicher Aufsichtsräte, sowie Jens Tischendorf, Managing Director der Cevian Capital AG.
Kann die Rechtsform eines Unternehmens einen entscheidenden Ausschlag für Wertschaffung geben? So gilt die SE bzw „Europa AG“ als mögliche Lösung, da hier deutlich kleinere Aufsichtsräte und eine Internationalisierung der Mitbestimmug ermöglicht werden. Allerdings, so ergab die Diskussion zwischen Dr. Wulf Bernotat, Hubertus Schmoldt und Prof. Dr. Dr. Manuel Theisen, kommt der konstruktiven Arbeit des gesamten Aufsichtsrats eine deutlich wichtigere Rolle zu. Nicht in der Rechtsform, sondern in einem verantwortungsbewussten Handeln des Aufsichtsrats liegt das größte Potenzial zur Wertschaffung.
„Wir haben erreicht, die deutsche Aufsichtsratsarbeit aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten und offen mit den verschiedenen Anspruchsgruppen über Verbesserungsmöglichkeiten zu diskutieren“, fasste Prof. Dr. Michèle Morner, die Tagung zusammen. „Um Unternehmenswerte zu schaffen, hilft keine verstärkte Regulierung. Was hilft, sind bessere Rahmenbedingungen sowie das Engagement und die Zusammenarbeit aller Beteiligten.“
Weitere Informationen:
Reinhard-Mohn-Institut für Unternehmensführung und Corporate Governance
Tel.: 02302 926-532, axel.walther@uni-wh.de, www.reinhard-mohn-institut.de
Über uns:
„Wir müssen mehr Köpfe zum Denken bringen“, war einer der Leitsätze des Unternehmers und Stifters Reinhard Mohns. Dieser Leitsatz bildet auch das gedankliche Fundament des nach ihm benannten Reinhard-Mohn-Instituts für Unternehmensführung und Corporate Governance (RMI). Das in 2010 gegründete Institut widmet sich aktuellen Fragen „guter“ Unternehmensführung, die in Anbetracht des gesellschaftlichen Wandels relevant werden. Auf diese Weise ist eine Plattform entstanden, die Wissenschaftler, Führungspraxis und Studierende zum (Weiter-) Denken anregen soll.
Die Universität Witten/Herdecke (UW/H) nimmt seit ihrer Gründung 1983 eine Vorreiterrolle in der deutschen Bildungslandschaft ein: Als Modelluniversität mit rund 1.750 Studierenden in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft und Kultur steht die UW/H für eine Reform der klassischen Alma Mater. Wissensvermittlung geht an der UW/H immer Hand in Hand mit Werteorientierung und Persönlichkeitsentwicklung.
Witten wirkt. In Forschung, Lehre und Gesellschaft.
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Foto: Dahms
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Deutsch
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