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08.07.1998 00:00

Jurastudium in Mannheim und Australien

Heiner Stix Abteilung Kommunikation
Universität Mannheim

    Im kommenden Wintersemester startet die Universität Mannheim gemeinsam mit der Universität Adelaide / Australien den Aufbaustudiengang "Master of Comparative Law".

    Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Mannheim hat als erste Juristische Fakultät in Deutschland einen gemeinsamen Studiengang mit einer australischen Universität eingerichtet. Im kommenden Wintersemester startet der mit der Universität Adelaide entwickelte und durchgeführte Aufbaustudiengang "Master of Comparative Law" - M.C.L. (Mannheim/Adelaide). Beide Universitäten bieten im Rahmen dieses Studienganges ein eigenes Veranstaltungsprogramm an, das auch in Mannheim in englischer Sprache durchgeführt wird. Die Studierenden absolvieren je ein Halbjahr in Mannheim und in Adelaide. Das Land Baden-Württemberg unterstützt das Projekt in seiner Anfangsphase mit über 110.000 Mark.

    Der gemeinsame Studiengang beruht auf dem Kooperationsabkommen der Mannheimer Fakultät für Rechtswissenschaft und der Faculty of Law der University of Adelaide. Die Schwerpunkte des Angebotes liegen im Völker- und Europarecht, im internationalen Privat- und Wirtschaftsrecht sowie im Strafrecht. "Juristische Tätigkeiten, egal ob als Richter, Anwalt oder Verwaltungsjurist", erläutert der Initiator des Programms, Prorektor Prof. Dr. Eibe Riedel, "bekommen in zunehmendem Maße internationale Aspekte. Kenntnisse der verschiedenen internationalen Rechtssysteme werden dadurch immer wichtiger. Die Zusammenarbeit mit der Universität Adelaide ist für uns daher ein erster, bedeutsamer Schritt auf dem Weg zu einem ganzen Netzwerk von Kooperationen mit renommierten internationalen Partnern."

    Das Mannheimer Vorlesungs- und Seminarangebot wird je nach Nachfrage zehn bis 14 Lehrveranstaltungen in englischer Sprache umfassen, die zusätzlich zum bestehenden Lehrangebot stattfinden. In Adelaide stehen sogar bis zu 35 Veranstaltungen zur Auswahl. "Die Studierenden", so Riedel, "können sich ihr Programm dadurch sinnvoll und ihren eigenen Schwerpunkten und Interessen entsprechend zusammenstellen." Während des Semesters in Mannheim besuchen die Studenten Vorlesungen oder Seminare im Umfang von mindestens zehn Semesterwochenstunden, in Adelaide sind mindestens drei Veranstaltungen zu belegen. In beiden Universitäten findet am Ende jeder Veranstaltung eine mündliche oder schriftliche Prüfung statt. Zusätzlich müssen die Teilnehmer eine Magisterarbeit in englischer Sprache anfertigen, die von einem Dozenten in Mannheim oder Adelaide betreut wird. Die Bewertung der Arbeit erfolgt durch je einen Dozenten beider Fakultäten.

    In jeder Fakultät stehen pro Jahr zunächst zehn Studienplätze für die Teilnah-me an dem gemeinsamen Studiengang zur Verfügung. Die Auswahl der Studenten erfolgt an der jeweiligen Heimatuniversität. Für Studenten aus Mannheim und Heidelberg fallen in Australien keine Studiengebühren an, es müssen lediglich die üblichen Mannheimer Semestergebühren bezahlt werden. Interessierte Studenten anderer deutscher Universitäten müssen sich für die Teilnahme an dem Programm in Adelaide immatrikulieren. Bewerbungsvoraussetzungen sind das 1. juristische Staatsexamen bzw. alle dafür erforderlichen Scheine sowie sehr gute englische Sprachkenntnisse, die durch entsprechende Ergebnisse in standardisierten Tests nachgewiesen sein müssen.

    Kontakt:
    Universität Mannheim
    Lehrstuhl für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht,
    Völkerrecht und Europarecht
    Kristina Klee, LL.M. (Durham), wiss. Mitarbeiterin
    Tel.: 0621/292-1479
    Fax: 0621/292-5704


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, fachunabhängig
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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