Am 14.12.2002 wird den ersten TeilnehmerInnen des weiterbildenden Studienkurses VerfahrenspflegerIn - "Anwältin / Anwalt des Kindes" für die erfolgreiche Teilnahme das qualifizierte Zertifikat der Fachhochschule Erfurt ausgestellt. Im Weiterbildungskurs haben nun 14 Personen erstmalig in Thüringen diese Qualifikation erworben. Die Weiterbildung vermittelte Kenntnisse und Beherrschung der Standards für VerfahrenspflegerInnen in rechtlicher und sozialpädagogischer Hinsicht. Das Studium wurde berufsbegleitend über 160 Stunden in zwei Semestern absolviert. Die Lehrveranstaltungen fanden als Studientage einmal monatlich freitags und samstags statt.
Das Zentrum für Weiterbildung i.G. der FH hatte in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Sozialwesen seit Januar 2002 diesen weiterbildenden Studienkurs unter Leitung von Prof. Dr. Hans-Dieter Will durchgeführt. Anlass des berufsbegleitenden Studienkurses war das neue Kindschaftsrecht. Es sieht seit 1.7.98 in Fällen erheblicher Interessengegensätze zwischen Kindern und Eltern den Einsatz von InteressenvertreterInnen ("AnwältInnen des Kindes") vor, die Kinder und Jugendliche in Verfahren der Familiengerichte vertreten. Noch gibt es wenige dafür ausgebildete Personen, die die Familiengerichte berufen können. In der Praxis werden oft JuristInnen oder SozialpädagogInnen mit dieser Aufgabe konfrontiert, auf die sie sich im Studium nicht eigens vorbereiten konnten.
Der weiterbildende Studienkurs VerfahrenspflegerIn - "Anwältin/ Anwalt des Kindes" wird ab dem Wintersemester 2003/04 erneut angeboten.
Kontakt: Dipl. Päd. Susanne Stribrny, Tel./Fax.: 0361/6700-622
Internet: http://www.fh-erfurt.de/weiterbildung, E-Mail: weiterbildung@fh-erfurt.de
Interessierte MedienvertreterInnen sind herzlich zur Verleihung der Zertifikate am 14.12.2002, 14.00 Uhr, Erfurt, Altonaer Str. 25, Haus 3, 1. OG., Raum 3.1.11 eingeladen.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Pädagogik / Bildung, Politik, Recht
regional
Studium und Lehre
Deutsch
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