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10.01.2014 12:56

LKRP: Hochschulverträge: Trotz Steigerung bleiben finanzielle Engpässe

Stefanie Terp Stabsstelle Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Alumni
Technische Universität Berlin

    Nachdem das Berliner Abgeordnetenhaus den Weg für die neuen Verträge für die Berliner Universitäten und Hochschulen freigemacht hat, wurden sie am 10. Januar 2014 final unterzeichnet. Mit den Hochschulverträgen, die eine Laufzeit von 2014 bis 2017 haben, werden die finanziellen Zuschüsse festgelegt sowie wichtige inhaltliche und strukturelle Vereinbarungen zwischen dem Land Berlin und den Hochschulen geregelt. Damit haben die Hochschulen – unabhängig von den Haushaltsverhandlungen – eine vierjährige Planungssicherheit.

    Prof. Dr.-Ing. Prof. h.c. Dr. h.c. Jörg Steinbach, Präsident der TU Berlin, koordinierte die Verhandlungen in seiner Funktion als Vorsitzender der Berliner Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten (LKRP). Zur Vertragsunterzeichnung sagt er:

    „Trotz der schwierigen Haushaltslage des Landes ist es uns gemeinsamen gelungen, ein gutes Ergebnis für die Hochschulen zu verhandeln. Unser Gesamtetat wird in der Laufzeit der Verträge um zirka 3 Prozent wachsen. Diese Steigerungen sind zwar höher als die in anderen Ressorts im Berliner Senat und im Koalitionsvertrag benannt, bewegen sich aber an der absolut untersten Grenze unseres tatsächlichen Bedarfs. Unsere Ausgaben werden steigen, dies betrifft beispielsweise die Personal- und Energiekosten. Mit dem uns nun zugewiesenen Budget können wir die zu erwartenden Kostensteigerungen nicht decken. Auch künftig bleibt also die finanzielle Lage der Berliner Hochschulen sehr angespannt. Vor diesem Hintergrund sind die Leistungen des gesamten Hochschulstandortes, der zu den Besten in Deutschland gehört, nicht hoch genug einzuschätzen. Ich möchte im Namen meiner Kollegen ausdrücklich unserer Senatorin Sandra Scheeres und ihrem Staatssekretär Dr. Knut Nevermann für die sehr konstruktive Verhandlungsführung und Zusammenarbeit danken. Trotz der weiter bestehenden finanziellen Restriktionen erkennen wir, dass der Stellenwert von Wissenschaft und Bildung in der Berliner Politik honoriert wurde.“

    Zu den Hochschulverträgen
    Die konsumtiven Zuschüsse für die Berliner Hochschulen werden insgesamt bis zum Jahr 2017 um 122 Millionen Euro auf 1,18 Milliarden Euro aufwachsen. Die über die Hochschulverträge finanzierten investiven Zuschüsse erhöhen sich leicht und liegen künftig bei 36,171 Millionen Euro. Im Rahmen der mehrjährigen Hochschulverträge verständigen sich Land und Hochschulen auch auf die inhaltlichen Schwerpunkte und Leitlinien bei der weiteren Entwicklung der Hochschulen. Im kommenden Vertragszeitraum stehen dabei als Neuerung bzw. Weiterentwicklung die Durchlässigkeit der Hochschulen, die bevorstehende Reform des Lehramtsstudiums, die Strukturplanung der Hochschulen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Exzellenzinitiative und die stärkere Förderung der Geschlechtergerechtigkeit im Vordergrund.

    Diesem Ergebnis vorausgegangen war ein mehrmonatiger Verhandlungsprozess, in dem die Hochschulen geschlossen ihre Forderungen gegenüber dem Senat artikuliert haben. Sie sind dabei von dem Erhalt des Status Quo (u.a. Anzahl der Studienplätze) ausgegangen und haben die zu erwartenden Kostensteigerungen als Budgetaufwuchs reklamiert. Diese Forderungen summierten sich auf eine Steigerung der Landeszuschüsse in Höhe von 147 Millionen Euro im Jahr 2017. Dieses Ziel wurde nun trotz der verkündeten überproportionalen Steigerung nicht erreicht.

    Weitere Informationen erteilt Ihnen gern: Stefanie Terp, Pressesprecherin der TU Berlin, Tel.: 030/314-23922, E-Mail: pressestelle@tu-berlin.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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