In einem Gespräch mit den Rektoren und Kanzlern der Universitäten Duisburg und Essen sowie dem Kandidaten für das Amt des Gründungsrektors einer fusionierten Universität Duisburg-Essen, Professor Wilhelm Vossenkuhl, unternahm Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft am gestrigen Abend (Donnerstag, 12. Dezember) einen Versuch, ihren Fusionierungszeitplan trotz der gegenüber dem vorliegenden Gesetzentwurf bestehenden erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken aufrechtzuerhalten. Danach sollen die beiden Professoren, die durch das Ministerium auf Vorschlag des Gründungsrektors zu dessen Beratern ernannt werden können, vorläufige Gründungs-Prorektoren heißen. Es sei denkbar, die Ernennung durch die Senate der Universitäten Duisburg und Essen bestätigen zu lassen, erklärte die Ministerin.
Aus Sicht des Essener Rektorats wird mit einer solchen Umbenennung der verfassungsrechtlichen Problematik "bei weitem nicht Rechnung getragen". Diese "hektischen Reparaturen" auf den letzten Drücker, so Rektor Karl-Heinz Jöckel, "können wir aus Verantwortung für die Universität nicht mittragen". Das Ministerium habe sich wider besseren Wissens jedem sachlichen Alternativvorschlag verweigert; statt den im Landtag vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken genüge zu tun, habe es noch "nachgelegt". Es sei unseriös und der Tragweite der anstehenden Entscheidungen völlig unangemessen, ersatzweise mit einem "kosmetischen Last-Minute-Angebot" auf Stimmungsfang zu gehen. Tatsächlich soll es dabei bleiben, dass dem ungewählten "Gründungs"-Rektor während der entscheidenden ersten fünf Monate seiner Amtszeit keinerlei parlamentarische Kontrolle gegenübersteht.
Der Gesetzentwurf werde damit, wie Essens Kanzler Lengers zusammenfasst, "verfassungsrechtlich allenfalls vom tiefroten in den knallroten Bereich verschoben". Es sei eben schwierig, "ein schlechtes Gesetzesprojekt in ein gutes zu verwandeln".
Dass sich Professor Vossenkuhl bereit erklärt hat, den Senaten beider Universitäten kurzfristig für eine "Anhörung" zur Verfügung zu stehen, grenzt nach Meinung von Essener Rektoratsmitgliedern an "Etikettenschwindel". Eine Anhörung müsse so rechtzeitig stattfinden, dass sie sich auf die mit ihr verbundene Personalentscheidung noch auswirken könne. Professor Vossenkuhl aber sei bereits am 4. Dezember der Presse als künftiger Gründungsrektor vorgestellt worden.
Im Einvernehmen mit allen Rektoratsmitgliedern sowie dem Sprecher des Senats und dem Vorsitzenden des erweiterten Senats der Universität Essen teilte Karl-Heinz Jöckel der Ministerin mit, dass er sich nicht in der Lage sehe, der von ihr vorgeschlagenen Vereinbarung zuzustimmen.
Der Gesetzentwurf soll am 18. Dezember in dritter Lesung durch den Landtag verabschiedet werden.
Redaktion: Monika Rögge, Telefon (02 01) 1 83 - 20 85
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