"Das Ministerium zwingt uns geradezu, den Klageweg zu beschreiten", erklärte heute (Montag, 16. Dezember) der Rektor der Universität Essen, Professor Karl-Heinz Jöckel. "Bereits der Regierungsentwurf eines Fusionsgesetzes war nach Auffassung der Universität Essen verfassungsrechtlich bedenklich. Diese Auffassung wird durch Rechtsgutachten gestützt. Der Änderungsantrag der Regierungskoalition hat die Verletzung der Selbstverwaltungsrechte beider Hochschulen verschärft. Die von der Ministerin ins Spiel gebrachten ,Kompromiss'-Vorschläge sind marginale Retuschen und beheben die Rechtswidrigkeit des Gesetzes nicht. Die Hochschule wird sich hierdurch ihre Klagemöglichkeiten nicht abkaufen lassen", beschrieb Jöckel die Position der Universität in der Auseinandersetzung um die Zwangsfusion mit der Nachbarhochschule in Duisburg.
Die Verletzung der Selbstverwaltungsrechte der Hochschule, auf die auch schon andere - etwa der Sprecher der Landesrektorenkonferenz, Professor Helmut Hoyer, - hingewiesen hätten, könne nur durch eine grundsätzliche Korrektur des Gesetzentwurfes geheilt werden. Wenn die Ministerin in der öffentlichen Sitzung des Landtages am 13. Dezember nach dem Zitat eines diesbezüglichen Briefes von Professor Hoyer durch Vertreter der Opposition erklärt habe, sie kenne dieses Schreiben nicht, sei dies kaum glaubhaft. "Dieses und der sachwidrige und unnötige Zeitdruck zwingen uns zum Handeln", erklärte der Rektor.
Wenn im Falle der Verabschiedung des Gesetzentwurfes am 18. Dezember der Gründungsrektor sein Amt nicht zum Beginn des neuen Jahres antreten sollte, sei dies jedenfalls nicht von der Hochschule zu verantworten. "Vor die Wahl gestellt, ein in wichtigen Teilen verfassungswidriges Gesetz zu akzeptieren oder aber die Autonomie der Hochschule zu verteidigen, gibt es nur die Alternative: den Klageweg! Der Zug rollt nun; in Gang gesetzt haben ihn andere durch ihre Uneinsichtigkeit", erklärte Karl-Heinz Jöckel abschließend.
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