Der Senat der Universität Essen hat einen heute Morgen (Dienstag, 17. Dezember) von NRW-Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft sowie den Koalitionsfraktionen der SPD und der Grünen vorgelegten Änderungsvorschlag zum Entwurf für das Fusionsgesetz der Universitäten Duisburg und Essen zurückgewiesen. Der einen Tag vor der dritten Lesung des Entwurfs unterbreitete Vorschlag, nach dem dem von der Landesregierung ernannten Gründungsrektor nicht zwei "Berater" sondern für die Dauer von fünf Monaten zwei "Gründungsprorektoren" - einer aus jeder Hochschule - zur Seite gestellt werden sollen, reicht nach Auffassung des Essener Senats nicht aus, den Gesetzentwurf in seiner verfassungsrechtlichen Problematik zu entschärfen. "Kosmetische Korrekturen dieser Art tragen den weitreichenden verfassungsrechtlichen Bedenken keineswegs Rechnung", heißt es in einer einmütig verabschiedeten Resolution. Diese Bedenken seien seit Monaten bekannt.
Die Universität Essen bleibe dabei, dass eine "Fusion", die ein völlig unausgegorenes "Verhandlungsergebnis" in eine von oben verordnete, mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen völlig unvereinbare "Leitungsstruktur" zwinge, einen Scherbenhaufen anrichten werde. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Fusion seien ihre Freiwilligkeit, zukunftweisende Standortprofile, nutzbare Synergien, die Definition verfassungsrechtlich einwandfreier Organisationsformen sowie die Schaffung von Übergängen zu einem Universitätsverbund im Ruhrgebiet.
Abschließend fordert der Senat das Rektorat auf, "sich weiterhin dem Druck auf Preisgabe des Selbstverwaltungsrechts der Hochschulen zu widersetzen".
Hinweis für die Redaktionen: Die Resolution des Senats ist dieser Presseinformation in ihrem vollen Wortlaut beigefügt.
Redaktion: Monika Rögge, Telefon (02 01) 1 83 - 20 85
Einstimmiger Beschluss des Senats vom 17. Dezember 2002
Die Ministerin und die Fraktionen von SPD und GRÜNEN haben mit ihrem Änderungsvorschlag ("vorläufige Gründungsprorektoren" statt "Berater") im letzter Minute versucht, die verfassungsrechtliche Problematik zu entschärfen. Kosmetische Korrekturen dieser Art tragen den weitreichenden verfassungsrechtlichen Bedenken keineswegs Rechnung Diese liegen seit Monaten auf dem Tisch.
Der Universität Essen geht es um die Sache selbst. Sie bleibt dabei, dass eine "Fusion", die ein völlig unausgegorenes "Verhandlungsergebnis" in eine von oben verordnete, mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen völlig unvereinbare "Leitungsstruktur" zwinge, einen Scherbenhaufen anrichten würde. Sie bleibt dabei, dass
1. eine Fusion in die freiwillige Entscheidung der beiden Universitäten gestellt sein müsse und dass
2. zukunftsweisende Standortprofile gewährleistet,
3. nutzbare Synergien belegt,
4. verfassungsrechtlich einwandfreie Organisationsformen definiert und
5. Übergänge zu einem Universitätsverbund im Ruhrgebiet deutlich angelegt
sein müssen.
Der Senat fordert das Rektorat auf, sich weiterhin dem Druck auf Preisgabe des Selbstverwaltungsrechts der Hochschulen zu widersetzen.
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