In einer außerordentlichen Sitzung hat der Senat der Universität Essen heute (Donnerstag, 19. Dezember) seinen Beschluss vom Dienstag bekräftig und das Rektorat erneut gebeten, die gebotenen rechtlichen Möglichkeiten gegen das im Landtag in dritter Lesung inzwischen verabschiedete "Gesetz zur Errichtung der Universität Duisburg-Essen" ergreifen. Der Senat bedauert in einem einmütig gefassten Beschluss diese Verabschiedung, stellt aber gleichzeitig die Weichen für eine konstruktive Weiterarbeit.
Die Landesregierung habe eine Lage geschaffen, in der die Hochschulen aufgrund mangelnder Handlungsfähigkeit dauerhaft Schaden nehmen würden, stellt der Senat fest. Für die Zeit nach dem 1. Januar fordert er seinen Sprecher und die jetzige Hochschulleitung auf, in der vereinigten Universität die Essener Belange in sachlicher und personeller Hinsicht gegenüber der neuen Hochschulleitung zu vertreten. Der Senat erwartet, so heißt es, dass die Vorschläge der jetzigen Amtsträger bei der Berufung Essener Vertreter berücksichtigt werden. Zur Beratung stünden Arbeitskreise aus den Mitgliedern des Senats und der Ständigen Kommissionen zur Verfügung.
Hinweis für die Redaktionen: Der Senatsbeschluss in vollem Wortlaut ist dieser Presseinformation beigefügt.
Redaktion: Monika Rögge, Telefon (02 01) 1 83 - 20 85
Beschluss des Senats der Universität Essen vom 19. Dezember 2002
1. Der Senat nimmt mit Unverständnis und Bedauern zur Kenntnis, dass die Koalitionsfraktionen im Landtag NRW entgegen den von vielen Seiten erhobenen rechtlichen Bedenken das "Gesetz zur Errichtung der Universität Duisburg -Essen" am 18. Dezember 2002 verabschiedet haben. Der Senat hält dieses Gesetz für verfassungswidrig und fordert das Rektorat auf, die gebotenen rechtlichen Möglichkeiten gegen das Gesetz zu ergreifen.
2. Der Senat hält insbesondere die Regelung zur Einsetzung eines "Gründungsrektors" oder "staatlich Beauftragten" für rechtswidrig. Die im "Errichtungs-Gesetz" vorgesehene Hochschulleitung wird aufgefordert, vor der Wahl eines gemeinsamen Senats keine Entscheidungen zu treffen, die in die im Hochschulgesetz NRW verankerten Rechte eines Hochschulsenats eingreifen.
3. Der Senat stellt mit großer Sorge fest, dass die Landesregierung eine Lage geschaffen hat, in der die Hochschulen aufgrund mangelnder Handlungsfähigkeit dauerhaft Schaden nehmen. Der Senat bittet die Mitglieder des amtierenden Rektorats, gemeinsam mit dem Sprecher des Senats auch nach dem 1. 1. 2003 für eine ordnungsgemäße Weiterführung der Arbeit an der Hochschule bis auf Weiteres konstruktiv Sorge zu tragen und bevollmächtigt sie, offensiv die Essener Belange der vereinigten Universität in sachlicher und persönlicher Hinsicht gegenüber der Hochschulleitung zu vertreten. Der Senat erwartet, dass ihre Vorschläge bei der Berufung Essener Vertreter von der Hochschulleitung berücksichtigt werden. Zu ihrer Beratung stehen ihnen Arbeitskreise aus den Mitgliedern des Senats und der Ständigen Kommissionen zur Verfügung.
Leider ist uns im 3. Abschnitt ein Fehler unterlaufen. Richtig muss es heißen:
3. Der Senat stellt mit großer Sorge fest, dass die Landesregierung eine Lage geschaffen hat, in der die Hochschulen aufgrund mangelnder Handlungsfähigkeit dauerhaft Schaden nehmen. Der Senat bittet die Mitglieder des amtierenden Rektorats, gemeinsam mit dem Sprecher des Senats auch nach dem 1. 1. 2003 für eine ordnungsgemäße Weiterführung der Arbeit an der Hochschule bis auf Weiteres konstruktiv Sorge zu tragen und bevollmächtigt sie, offensiv die Essener Belange der vereinigten Universität in sachlicher und personeller Hinsicht gegenüber der Hochschulleitung zu vertreten. Der Senat erwartet, dass ihre Vorschläge bei der Berufung Essener Vertreter von der Hochschulleitung berücksichtigt werden. Zu ihrer Beratung stehen ihnen Arbeitskreise aus den Mitgliedern des Senats und der Ständigen Kommissionen zur Verfügung.
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