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20.12.2002 13:40

Mehr Rechte für Patienten! Aber was ist ein Patient?

Kay Gropp Kommunikation und Marketing
Private Universität Witten/Herdecke gGmbH

    Neue Charta für Patientenrechte muss auch Pflegebedürftige berücksichtigen

    Im Januar 2003 will das Regierungskabinett über eine Charta der Patientenrechte entscheiden. Darin sollen die Rechte von Patienten festgeschrieben werden, wie z.B. freie Arztwahl, sichere Behandlung, gute Pflege, Einsicht in Dokumentationen, Beratung durch Krankenkassen oder Informationen durch den Arzt. Aber auch heikle Themen, wie das Recht auf Sterbehilfe sollen geregelt werden. Ziel der Initiative ist es, den Patienten zu stärken gegenüber einem Gesundheitssystem, dass ihn immer noch eher als Behandlungsfall und nicht als Kunden begreift.

    "Das ist gut, dass die Regierung die Patientenrechte stärken will", sagt Christel Bienstein, Leiterin des Instituts für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke, "aber was ist mit den Pflegebedürftigen in Heimen und Familien?" Sie befürchtet, dass das neue Gesetz nur die klassischen "Kranken" in Arztpraxen und Krankenhäusern in diese Regelung aufnehmen wird. "In den nächsten 20 Jahren wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen von zwei auf fünf Millionen Menschen mehr als verdoppeln. Auch und gerade sie haben Rechte!" fordert Bienstein. Nicht allein die Behandlungssituation mit dem Arzt als Gegenüber ist für Bienstein die regelungsbedürftige Situation, in Altenheimen, Pflegestationen und Behinderteneinrichtungen, zu Hause, in der Nachbarschaft werden Menschen durch Angehörige von verschiedenen Gesundsheitsberufen und Familienmitglieder gepflegt.

    Diese Menschen müssen nicht behandelt werden, weil sie nicht krank sind, sie brauchen vielmehr Hilfe, um ihren Alltag möglichst eigenständig zu gestalten. Und sie sollten, wo immer möglich, in die Lage versetzt werden, ohne die Hilfe von Pflegenden im Alltag zu recht zu kommen. "Entweder der Gesetzestext wird überarbeitet oder diese - übrigens viel größere Gruppe - der Pflegebedürftigen muss mit einem eigenen Gesetz unter einen besonderen Schutz gestellt werden. Denn diese Menschen sind dauerhaft abhängig von Hilfe. Und das darf nicht wieder zehn Jahre dauern!" fordert Christel Bienstein.

    Weitere Informationen bei Angelika Zegelin-Abt, Pflegewissenschaftlerin der Universität Witten/Herdecke, 0231/7212528


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Psychologie
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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