Nach eingehender juristischer Beratung hat die Universität Essen am Sonntag (29. Dezember) die ihr möglichen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe gegen das Fusionsgesetz ergriffen. "Die Entscheidung hat sich das Rektorat nicht leicht gemacht", erklärte dazu der Rektor der Universität Essen, Professor Dr. Karl-Heinz Jöckel. "Es darf nicht in Vergessenheit geraten, dass das Maß der Autonomieeinschränkung ohne Beispiel ist." Das Rektorat befinde sich mit seiner Entscheidung in Übereinstimmung mit dem Senat, der am 19. Dezember 2002 das Rektorat aufgefordert habe, alle gebotenen rechtlichen Mittel zu ergreifen.
Die Hochschulleitung geht davon aus, dass bei verantwortungsvollem Verhalten aller Beteiligten die wichtigen Aufgaben der Hochschule uneingeschränkt wahrgenommen werden können. Die Mitglieder der Universität Essen seien hierzu bereit, sagte der Rektor.
Redaktion: Monika Rögge, Telefon (02 01) 1 83 - 20 85
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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regional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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