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03.01.2003 10:16

Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten

Claudia Braczko Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut Arbeit und Technik

    Workshop am Institut Arbeit und Technik stellt neue Entwicklungen vor

    Wenn der Arbeitgeber in Konkurs geht, verlieren die Mitarbeiter nicht nur ihren Arbeitsplatz. Auch angesparte Überstunden gehen verloren, wenn keine Vorkehrungen getroffen wurden, Arbeitszeitkonten gegen Insolvenz abzusichern. Zahlreichen Arbeitgebern und Betriebsräten ist unklar, welche Form der Absicherung für ihr Unternehmen am besten geeignet ist. Das Institut Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen) hat im Auftrag des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums neuere Entwicklungen und Veränderungen in diesem Bereich aufgearbeitet. Ziel ist, konkrete Lösungsmöglichkeiten zur Absicherung von Arbeitszeitguthaben aufzuzeigen.

    Auf einem Workshop am 20. Februar 2003 in Gelsenkirchen werden verschiedene Modelle zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben vorgestellt und diskutiert. Diese - wegen des großen Interesses bereits zweite - Veranstaltung zu diesem Thema, richtet sich an Interessierte aus Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, Betriebsräten, Wissenschaft und Beratung.

    Die Teilnahme an dem Workshop ist kostenlos. Information und Anmeldungen unter http://iat-info.iatge.de oder schriftlich an das Institut Arbeit und Technik, z.Hd. Monika Spies, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen, Fax: 0209/1707-110.

    Für weitere Fragen steht
    Ihnen zur Verfügung:
    Marc Schietinger
    Durchwahl: 1707-250
    E-Mail: schietin@iatge.de

    Pressereferentin
    Claudia Braczko
    Munscheidstraße 14
    45886 Gelsenkirchen
    Tel.: +49-209/1707-176
    Fax: +49-209/1707-110
    E-Mail: braczko@iatge.de
    WWW: http://iat-info.iatge.de


    Weitere Informationen:

    http://iat-info.iatge.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Wirtschaft
    regional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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