Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen
im Steuerrecht geht in die richtige Richtung, das Konzept greift indes zu kurz
Die bis 2006 geplanten und heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags diskutierten Maßnahmen der Bundesregierung zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG) können nur als erster Schritt betrachtet werden. Das Institut würdigt den Gesetzentwurf unter steuersystematischen und -politischen sowie unter finanz- und gesamtwirtschaftlichen Aspekten. Darüber hinaus werden verteilungspolitische Konsequenzen untersucht. Die Stellungnahme kommt dabei zu folgenden Ergebnissen:
Das Anliegen, die steuerlichen Bemessungsgrundlagen durch die Einschränkung von Fördermaßnahmen zu verbreitern, ist - für sich genommen - mit Blick auf die steuerpolitischen Postulate der Einfachheit, Allgemeinheit und Gleichmäßigkeit positiv zu bewerten. Wünschenswert wäre aber eine gleichzeitige Senkung von Steuersätzen - und insofern greift das Konzept zu kurz. So läuft der Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen auf namhafte Steuererhöhungen hinaus. Die volkswirtschaftliche Steuerquote steigt bis 2006 um 3/4 Prozentpunkte auf über 23 vH.
Die Maßnahmen bewegen sich in einem schwierigen gesamt- und finanzwirtschaftlichen Handlungsrahmen; dieser ist bei schwacher Konjunktur durch anhaltende Konsolidierungserfordernisse auf allen Ebenen zur Erfüllung der EU-Stabilitätsverpflichtungen gekennzeichnet. Die geplanten Steuererhöhungen sollen kurzfristig den genannten Erfordernissen Rechnung tragen und mittelfristig den zugesagten Haushaltsausgleich absichern. Indes sollte dabei stärker auf die Rückführung öffentlicher Ausgaben gesetzt werden.
Der Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen geht zu mehr als der Hälfte zu Lasten der Unternehmen, was wenigstens vorübergehend ihre Investitionstätigkeit beeinträchtigen könnte. Die ordnungspolitisch zu begrüßenden Einschränkungen der einkommen- und umsatzsteuerlichen Ausnahmeregelungen betreffen vor allem den Wohnungsbau und die Landwirtschaft; in anderen Bereichen steht ein vergleichbarer Abbau noch an.
Die zusätzlichen steuerlichen Belastungen zusammen genommen betreffen alle Einkommensschichten. Indes sollten Bezieher sehr moderater Einkommen aus sozialpolitischen Gründen von den Mehrbelastungen ausgenommen werden. Diese Gruppe dürfte insbesondere von den indirekten Wirkungen der Verschlechterung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und den Mietwohnungsbau betroffen werden. Problematisch erscheinen die Verteilungswirkungen zu Lasten der Landwirtschaft, da die im Verhältnis zur Wertschöpfung nicht unbedeutenden Subventionskürzungen (5 vH der Wertschöpfung) auch Landwirte in prekären Einkommensverhältnissen betreffen. Der durch keine Grundsatzdiskussion vermittelte Abbau der Eigenheimförderung erscheint mit Blick auf die Gerechtigkeit zwischen den Generationen nicht unproblematisch; er bedeutet eine Einschränkung von staatlichen Vermögensübertragungen für fast alle Haushalte der jüngeren Generation, die noch kein Wohneigentum bilden konnten.
Ihre Ansprechpartner dazu:
Dr. Hans Dietrich von Loeffelholz, Tel.: (0201) 81 49-252
Joachim Schmidt (Pressestelle), Tel.: (0201) 81 49-292
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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