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17.01.2003 09:58

Wissenschaftsrat empfiehlt vollständige Vereinigung der Berliner Hochschulmedizin

Dr. Uta Grund Geschäftsstelle
Wissenschaftsrat

    Um die erfolgreiche Hochschulmedizin in Berlin zu erhalten und zu fördern, müssen nach Auffassung des Wissenschaftsrates entscheidungs- und handlungsfähige sowie mit entsprechender Kompetenz ausgestattete Gremien geschaffen werden, die sich nicht gegenseitig blockieren können. In seiner am 16. Januar 2003 in Berlin verabschiedeten Stellungnahme empfiehlt der Wissenschaftsrat deshalb die vollständige Vereinigung der Berliner Hochschulmedizin unter einem gemeinsamen Vorstand für Forschung, Lehre und Krankenversorgung in Form einer hochschulmedizinischen Gliedkörperschaft der Freien und der Humboldt Universität. Die Stellungnahme des Wissenschaftsrates geht damit über die Empfehlung der Expertenkommission hinaus, weil sie deutlich schlankere Leitungsstrukturen vorschlägt.
    Zentrale Organe der empfohlenen neuen Einrichtung sind eine gemeinsame Senatskommission, ein Aufsichtsrat und ein Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte der Berliner Hochschulmedizin. Ihm gehören drei hauptberufliche Mitglieder an:
    - der Vorstandsvorsitzende als Vertreter der neuen Einrichtung nach innen und außen,
    - der Vorstand für Forschung und Lehre (Dekan des medizinischen Fachbereichs),
    - der Vorstand für Krankenversorgung (Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums).
    Der Vorstandsvorsitzende trägt die Verantwortung für die Entscheidungen in allen Angelegenheiten der Institution; insbesondere sorgt er für den Interessenausgleich zwischen Klinikum und Fachbereich. Der Wissenschaftsrat hält es für unverzichtbar, dass sowohl der Vorstand für Forschung und Lehre als auch der Vorstand für Krankenversorgung jeweils eigene Haushalte verantworten. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Vorstandsmitglieder die dafür notwendige administrative Unterstützung erhalten. Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit muss - wie es der Wissenschaftsrat für alle hochschulmedizinischen Einrichtungen für unabdingbar hält - auf Basis einer transparenten Trennungsrechnung von Forschung und Lehre einerseits und Krankenversorgung andererseits eine Kosten- und Leistungsrechnung aufgebaut werden.
    Der Aufsichtsrat besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern. Der Wissenschaftssenator führt den Vorsitz und beruft die anderen sechs Mitglieder. Unter diesen sollen sich drei externe Persönlichkeiten - davon eine mit wirtschaftlichem und zwei mit medizinischem Sachverstand - befinden. Die Präsidenten der beiden Universitäten sollten beratende Mitglieder sein.
    Zu den Aufgaben der Gemeinsamen Senatskommission zählt insbesondere die Zustimmung zu den Berufungsvorschlägen des Fachbereichs.
    Die ebenfalls von der Expertenkommission angeregten fächerbezogenen Schwerpunktsetzungen sollen nach sorgfältiger Prüfung der damit verbundenen Konsequenzen und unter Berücksichtigung des noch ausstehenden Gutachtens zu den betriebswirtschaftlichen und investiven Aspekten der Strukturreformen, das die Berliner Parlamentarier zusätzlich in Auftrag gegeben haben, von den künftigen Leitungsgremien der Berliner Hochschulmedizin festgelegt werden. Dies gilt insbesondere für die Änderung des medizinischen Leistungsspektrums und den Bettenabbau, um zusätzliche Umstellungskosten (z.B. im Personalbereich) für das Land Berlin zu vermeiden.
    Nach fünf Jahren soll im Anschluß an eine Begutachtung des Wissenschaftsrates entschieden werden, ob sich die neue Struktur bewährt hat.
    Der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Karl Max Einhäupl, hierzu:
    "Die Politik in Berlin wäre gut beraten, diese einmalige Chance zur notwendigen Neuausrichtung der Hochschulmedizin zu ergreifen und Berlin zu einem führenden Standort für die medizinische Forschung zu entwickeln. Forschung und Lehre werden durch die vom Berliner Senat beschlossene Kürzung in Höhe von 98 Mio. Euro bereits stark belastet. Die Umstrukturierungsmaßnahmen müssen so gestaltet werden, dass die Erlöseinbußen durch den geplanten Bettenabbau und die Mindereinnahmen durch die neuen Fallpauschalen Forschung und Lehre nicht noch weiter in Mitleidenschaft ziehen. Das wäre verheerend für den Wissenschaftsstandort Berlin."

    Hinweis: Die "Stellungnahme zu Strukturreformen in der Berliner Hochschulmedizin" (Drs. 5515/03) wird im Netz als Volltext (www.wissenschaftsrat.de) veröffentlicht, sie kann aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per Email (post@wissenschaftsrat.de) angefordert werden.

    Die Koalitionsvereinbarung von SPD und PDS vom 8. Januar 2002 in Berlin sah die Schließung des Fachbereichs Humanmedizin der Freien Universität Berlin (FU) und die Umwandlung des Universitätsklinikums Benjamin Franklin in ein Versorgungskrankenhaus vor. Hintergrund für diese Entscheidung war die Kürzung des jährlichen Zuschusses für Forschung und Lehre um 98 Mio. Euro. Eine vom Berliner Senat daraufhin im Februar 2002 eingesetzte Expertenkommission hat zum Erhalt der leistungsfähigen Forschungseinrichtungen ein alternatives Einsparmodell erarbeitet. Sie schlägt in ihrem Gutachten vom 14. Oktober 2002 die Einrichtung eines vereinten Berliner Universitätsklinikums und die gleichzeitige Gründung einer gemeinsamen Fakultät vor. Der Wissenschaftsrat wurde vom Land Berlin gebeten, zu dem Gutachten der Expertenkommission Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme des Wissenschaftsrats konzentriert sich bewusst auf das strukturelle Modell der Expertenkommission, weil dies die Voraussetzung für die Umsetzung aller anderen inhaltlichen und finanziellen Überlegungen bildet.


    Weitere Informationen:

    http://www.wissenschaftsrat.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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