Mit den vom Wissenschaftsrat am 16. Januar 2003 in Berlin verabschiedeten Stellungnahmen zu den hochschulmedizinischen Einrichtungen in Heidelberg und Mannheim liegen nach Freiburg und Ulm nunmehr vier Empfehlungen für die weitere Entwicklung der fünf baden-württembergischen hochschulmedizinischen Standorte vor.
Die Universität Heidelberg ist die einzige staatliche Hochschule Deutschlands, die über zwei medizinische Fakultäten mit zwei Universitätsklinika in Heidelberg und Mannheim in unterschiedlicher Trägerschaft verfügt.
Die Einrichtungen der Medizinischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und des seit 1998 rechtlich verselbstständigten Universitätsklinikums Heidelberg gehören zu den leistungsstärksten Standorten in Forschung und Lehre in Deutschland. Der Wissenschaftsrat mahnt jedoch an, den Umfang der Krankenversorgung unter Beachtung von Wirtschaftlichkeitsaspekten grundsätzlich an den Erfordernissen für Forschung und Lehre auszurichten und eine deutliche Reduzierung der Bettenkapazitäten umgehend vorzunehmen.
Der traditionelle Schwerpunkt der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und ihres in städtischer Trägerschaft befindlichen Universitätsklinikums, der Klinikum Mannheim gGmbH, liegt in der Krankenversorgung. Der Wissenschaftsrat bescheinigt der Fakultät jedoch eine zunehmende Forschungsorientierung. Um den Belangen von Forschung und Lehre in Zukunft ein stärkeres Gewicht zu verleihen und den Standort dauerhaft zu sichern, hält er eine Reihe von Veränderungen der Führungsstruktur des Universitätsklinikums für notwendig. Er empfiehlt, den Dekan der Fakultät voll gleichberechtigt in die Geschäftsführung der gGmbH zu integrieren und die Zusammensetzung des Aufsichtsrates zu verändern. Zudem erwartet der Wissenschaftsrat eine Überarbeitung der Rahmenvereinbarung, die die Zusammenarbeit der Mannheimer Fakultät mit der Klinikum Mannheim gGmbH regelt.
Die Fakultät sollte ihr Forschungsprofil weiterentwickeln und ihre Drittmitteleinwerbungen steigern. Eine verstärkte Integration klinischer Grundlagenwissenschaftler ist erforderlich, um das Fehlen eigener vorklinischer Institute zu kompensieren. Die Lehrbedingungen und die Etablierung neuer Studiengänge in Mannheim werden positiv beurteilt. Die Fakultät sollte jedoch eine Verbesserung der Prüfungsergebnisse ihrer Studierenden anstreben.
Große Bedeutung misst der Wissenschaftsrat einer verstärkten Kooperation der beiden medizinischen Fakultäten in Heidelberg und Mannheim und ihrer Universitätsklinika zu. Da jedoch keine konkreten, beurteilbaren Fusionskonzepte vorliegen, wird sich der Wissenschaftsrat zu einer möglichen Fusion der hochschulmedizinischen Einrichtungen beider Standorte erst 2004 abschließend äußern. Als Basis hierfür erwartet er die Vorlage einer strategischen Zielplanung der Universität Heidelberg zur Weiterentwicklung ihrer beiden medizinischen Fakultäten, eine Überarbeitung der fakultätsinternen Aufteilung der jeweiligen Landeszuschüsse für Forschung und Lehre und die Vorlage von Struktur- und Entwicklungskonzepten beider Fakultäten. Bis zu einer abschließenden Klärung der Fusionsfrage wird der Wissenschaftsrat keine Empfehlungen zu strukturell bedeutsamen Ausbauvorhaben abgeben.
Hinweis: Die "Stellungnahme zur weiteren Entwicklung der Medizinischen Einrichtungen der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg in Heidelberg" (Drs. 5517/03) und die "Stellungnahme zur weiteren Entwicklung der Medizinischen Einrichtungen der Ruprecht-Karls-Universität in Mannheim" (Drs. 5516/03) werden im Netz als Volltext (www.wissenschaftsrat.de) veröffentlicht, sie können aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per Email (post@wissenschaftsrat.de) angefordert werden.
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
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Deutsch
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