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17.01.2003 15:03

Naturschutz/Landwirtschaft/Agenda 2000

Franz August Emde Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Naturschutz

    Naturschutz will eine nachhaltige Landwirtschaft -
    EU-Legislativvorschläge dürfen nicht das letzte Wort sein

    Bonn, 17. Januar 2003: Anlässlich der von EU-Kommission vorgelegten Legislativvorschläge zur Halbzeitbewertung der Agenda 2000 erklärt der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz, Professor Dr. Hartmut Vogtmann:

    Die Vorschläge der Kommission weisen in die richtige Richtung. Sie bleiben jedoch weit hinter dem zurück, was für eine nachhaltige Landwirtschaft und eine integrierte Entwicklung ländlicher Räume erforderlich ist. Mehr Mittel für den ländlichen Raum, um einer nachhaltigen Entwicklung Vorschub zu leisten, ist das Ziel des Naturschutzes. Die Legislativvorschläge dürfen nicht das letzte Wort bleiben. Die Länder in Mittel- und Osteuropa sollten nicht dazu angehalten werden, die Fehler der Gemeinschaftlichen Europäischen Agrarpolitik der vergangenen Jahrzehnte zu wiederholen.

    Die Kommission hält an der Modulation fest - das ist grundsätzlich richtig. Allerdings fällt die Modulation viel geringer aus, als ursprünglich vorgesehen. Zudem ist eine andere Verwendung der Modulationsmittel vorgesehen. Für den ländlichen Raum (2. Säule) steht damit nur noch eine geringfügige Erhöhung der Mittel in Aussicht. Modulationsmittel sollen künftig vor allen Dingen zur Finanzierung der Einkommenseinbußen aufgrund der Ausweitung der Milchquote, Senkung von Interventionspreisen und der Änderungen bei der Zuckermarktordnung eingesetzt werden. Ein Teilbereich soll in die (notwendige) Finanzierung der Osterweiterung fließen.

    Die Interventionspreissenkung bei Milchprodukten wird zu einer Steigerung der Ausgleichszahlungen führen. Der Naturschutz fürchtet die Aufgabe der Milchproduktion in Grünlandregionen durch die massiven Preissenkungen und die Ausweitung der Milchquote. Davon betroffen sind insbesondere Milchbauern, die unter erschwerten Bedingungen wirtschaften: Betriebe in Mittelgebirgsregionen und ökologisch wirtschaftende Betriebe.
    Die einzig Begünstigte ist die Molkereiwirtschaft, die dadurch billige Milch auf den Märkten anbieten kann. Die damit bewirkten nachteiligen Folgen für Natur und Landschaft stehen konträr zu den früher von Kommissar Fischler gemachten Aussagen. Hier muss nachgebessert werden.

    Für die Entwicklung ländlicher Räume und eine nachhaltige Landbewirtschaftung ist nur eine geringfügige Erhöhung der Mittel zu erwarten. Gleichzeitig wird das Spektrum der Fördermöglichkeiten ausgeweitet: Beispielsweise soll Umweltbetriebsberatung, Regionalmanagement oder die Kosten der Qualitätsproduktion künftig gefördert werden. Für die notwendige Ausweitung der Agrarumweltmaßnahmen und die Etablierung eines Systems der Qualitätsproduktion stehen jedoch nicht genügend Mittel zur Verfügung. Auch die Kofinanzierung bei den Agrarumweltmaßnahmen wird - anders als ursprünglich geplant - nicht erhöht. Das trifft den Naturschutz in den neuen Bundesländern besonders hart. Die Maßnahmen in der 1. Säule konterkarieren die mit der Förderung in der 2. Säule angestrebten Ziele der integrierten ländlichen Entwicklung. Auch dies muss Fischler im Interesse von Natur und Menschen in den ländlichen Räumen dringend überdenken.

    Die Entkoppelung der Direktzahlungen von der Produktion ist grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung, aber sie führt nicht per se zu einer Extensivierung und damit zu einer umweltfreundlicheren Produktion. Hierfür ist es notwendig, dass die 2. Säule (Ländlicher Raum) deutlich ausgeweitet wird - die geplanten Ausgleichszahlungen für Milch in der 1. Säule (Direktzahlungen) werden dies jedoch verhindern.

    Die obligatorische Einführung der Cross Compliance (Bindung der Direktzahlungen an die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften u.a. im Bereich Natur- und Umweltschutz) ist ein bedeutender Fortschritt - insbesondere auch auf europäischer Ebene. Allerdings muss - nicht zuletzt aus WTO-Gründen - gewährleistet sein, dass mittelfristig nur noch für solche Produktionen Direktzahlungen erfolgen, die mehr tun, als die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Das Einhalten der gesetzlichen Vorschriften sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die neue Betriebsberatung (ehemals farm-audit) sowie die Ausweitung der bereits existierenden Kontrollsysteme (INVEKOS-Kontrolle) auf Natur- und Umweltbelange sind weitere Schritte in die richtige Richtung. Es muss allerdings gewährleistet werden, dass die vorgesehene Ausweitung der Fördermöglichkeiten für (Umwelt-)Betriebsberatung nicht zum Beschäftigungsprogramm für Berater mutiert.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Tier / Land / Forst
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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