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24.01.2003 11:20

Stellungnahme des CHE zum Beschluss des Landtags NRW zur Einführung eines Studienkontenmodells

Britta Hoffmann-Kobert Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
CHE Centrum für Hochschulentwicklung

    Studienkontenmodell verfehlt

    Das Studienkontenmodell, wie es am 22. Januar vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen wurde, vergibt die Chancen, die durch eine vernünftige Kostenbeteiligung der Studierenden für alle Beteiligten bestünden.

    Das Modell in seiner jetzigen Form ist ein fauler Kompromiss, der die potentiell positiven Lenkungswirkungen von Kontenmodellen wenig nutzt und die negativen Wirkungen von Langzeitgebühren nicht vermeidet.

    Das Studienkontenmodell reduziert sich damit auf eine versteckte Version von Langzeitstudiengebühren: Wer die 1,5-fache Regelstudienzeit überschritten hat, zahlt! Egal, wie viele Angebote der Hochschule er bis dahin tatsächlich genutzt hat.

    Dies halten wir aus vielen Gründen für den falschen Weg:
    1. Das Studienkontenmodell hat die falsche Signalwirkung: Es kann nicht um Bestrafung von angeblichen "Bummelanten" gehen, sondern um eine angemessene Kostenbeteiligung aller Studierenden an den Kosten ihres Studiums. Die Einnahmen müssen im Sinne des Prinzips von Leistung und Gegenleistung unmittelbar den Hochschulen zur Verbesserung der Studienbedingungen zur Verfügung stehen.

    2. Das Studienkontenmodell baut auf einer widersprüchlichen Logik auf: Einnahmen werden nur erzielt, solange es Langzeitstudierende gibt, die man mit dem Gesetz wiederum abschrecken will. Damit setzt es Anreize, Langzeitstudierende zu halten. Das Gesetz versucht diese absurde Anreizwirkung zu umgehen, indem es die Verteilung der Mittel aus Langzeitgebühren derart regelt, dass Hochschulen mit kurzen Studienzeiten mehr Mittel zugewiesen bekommen. Der damit verbundene hohe Verwaltungsaufwand für voraussichtlich geringe Summen scheint ineffizient.

    3. Das Studienkontenproblem löst das Finanzierungsproblem der Hochschulen nicht: Erstens werden so nur geringe Summen erzielt, zweitens sollen den Hochschulen erst ab 2006 die Einnahmen voll zur Verfügung stehen, drittens fallen die Einnahmen ganz weg, wenn der gewünschte Lenkungseffekt erzielt wird.

    4. Das Studienkontenmodell ist ungerecht: nicht jeder "Langzeitstudent" hat den Staat tatsächlich mehr gekostet, da er in den wenigsten Fällen vollzeit studiert hat.

    5. In dem Maße, wie das Studienkontenmodell versucht, Ungerechtigkeit zu vermeiden, ist es bürokratisch: Die vielen Ausnahmen von der Regel einzeln zu begutachten führt zu unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand und überfordert die Hochschulen. Das Studienkontenmodell in seiner Umsetzung bis 2007 ist damit der Schaffung eines Teilzeitstudierendenstatus unterlegen.

    Das CHE Centrum für Hochschulentwicklung ist eine gemeinnützige GmbH, die von der Bertelsmann-Stiftung und der Hochschulrektorenkonferenz getragen wird. Es setzt sich mit der Entwicklung von Konzepten und Modell-Projekten für Reformen im deutschen Hochschulwesen ein. Eine Weiterentwicklung der Hochschulfinanzierung ist dabei nur ein Baustein.


    Weitere Informationen:

    http://www.che.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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