Minister Frankenberg und Rektor Hommelhoff: Neuer Status als Landesbetrieb öffnet der Universität bessere Entwicklungschancen - Gemeinsame Pressemitteilung des Wissenschaftsministeriums und der Universität Heidelberg
Seit 1. Januar 2003 wird die Wirtschaftsverwaltung der Universität Heidelberg wie ein Landesbetrieb geführt, die traditionelle kamerale Wirtschaftsführung wurde durch ein kaufmännisches Rechnungswesen ersetzt. Das Wissenschaftsministerium hat einem entsprechenden Antrag des Heidelberger Rektors Prof. Dr. Peter Hommelhoff zugestimmt. "Damit erfolgt erstmals in Baden-Württemberg bei einer Universität die Veranschlagung der Haushaltsmittel aufgrund eines Wirtschaftsplans und die Rechnungslegung nach den kaufmännischen Grundsätzen des Handelsgesetzbuches", erklärte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg am 24. Januar in Heidelberg.
Der Staatshaushaltsplan weist damit nun für die Universität einen globalen Zuschusstitel für alle Personal- und Sachausgaben aus sowie zwei weitere Zuschuss-titel für Investitionen und für Ausstattungsmaßnahmen nach dem Hochschulbauförderungsgesetz. Die bisherige Zahl der Haushaltstitel verminderte sich um 80 %. Die Ermittlung von Einnahmen und Ausgaben wird ergänzt durch die Erfassung von Aufwand und Ertrag, die Entwicklung des von der Universität verwalteten Landesvermögens wird erstmals in den jährlichen Bilanzen nachgewiesen werden.
"Der Ruprecht-Karls-Universität kommt erneut eine Pilotfunktion für die Hochschulen des Landes zu", sagte Hommelhoff vor Journalisten. "Wir sehen mit Freude, dass das Land unsere Vorreiterrolle anerkennt, die durch das Reformprojekt 'Impulse' der Universität über Jahre hinweg hart erarbeitet wurde."
Mit dem Wechsel vom bisherigen sogenannten kameralen Standard der Rechnungslegung zum kaufmännischen Standard setzt die Universität Heidelberg ihren mit dem Projekt "Dezentrale Ressourcenverantwortung" beschrittenen Weg fort. Frankenberg und Hommelhoff: "Durch ihren neuen Status als Landesbetrieb kann die Universität Heidelberg vereinfachte, effektive Verfahren der Wirtschaftsverwaltung praktizieren und erhält dadurch bessere Entwicklungsmöglichkeiten."
"Die Änderung der Wirtschaftsführung verändert weder die Rechtsform der Universität noch die rechtliche Stellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder ihrer Vertretungen", stellte die Kanzlerin der Universität Heidelberg, Romana Gräfin vom Hagen, heraus. Alle abgeschlossenen Dienstvereinbarungen sowie Beteiligungsrechte der Personal-, Schwerbehinderten- und Frauenvertretungen bei der konkreten Ausgestaltung der getroffenen und zukünftig notwendigen Maßnahmen bleiben uneingeschränkt erhalten und werden von der Veränderung der Rechnungslegung nicht berührt.
Allerdings, so der Minister, soll durch eine größere innere und äußere Transparenz der Ressourcenverwaltung eine bessere Selbststeuerungsmöglichkeit durch effizientere Strukturen und Verfahren erreicht werden. "Auch nach der Umstellung bleibt die Gleichbehandlung mit den anderen Universitäten in vollem Umfang erhalten. Dies gilt auch für den Solidarpakt, der für die Universität Heidelberg uneingeschränkt weiter Gültigkeit hat." (Frankenberg)
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