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28.01.2003 11:20

Robert Koch-Institut erteilt zweite Forschungsgenehmigung zum Import humaner embryonaler Stammzellen

Heidrun Wothe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Robert Koch-Institut

    Am 27.1.2003 hat das Robert Koch-Institut eine zweite Genehmigung nach dem Stammzellgesetz für Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Grundlagenforschung erteilt. Sie ergeht an den Wissenschaftler Professor Jürgen Hescheler, Institut für Neurophysiologie der Universität zu Köln. Die genehmigten Forschungsarbeiten verfolgen das Ziel, humane embryonale Stammzellen in Herzmuskelzellen (Kardiomyozyten) zu differenzieren und diese Zellen zu charakterisieren. Das Wissen über die Bedingungen für eine effiziente kardiale Differenzierung ist eine wichtige Voraussetzung für die zukünftige Entwicklung neuer Strategien zur Behandlung der Folgeschäden von Herzinfarkten.

    Angaben über dieses Forschungsvorhaben sind im öffentlichen Register über genehmigte Forschungsvorhaben auf den Internet-Seiten des RKI einsehbar unter

    http://www.rki.de/GESUND/STEMCELL/STEMCELL.HTM

    Das Robert Koch-Institut ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Anträge auf Import und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen. Das Robert Koch-Institut holt die Stellungnahme der Zentralen-Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ein.

    Die ZES hat das Forschungsvorhaben von Jürgen Hescheler positiv beurteilt.

    *****************************************
    Herausgeber:
    Robert Koch-Institut
    Pressestelle
    Nordufer 20
    13353 Berlin

    Tel.: 01888-754-2286
    Fax: 01888-754-2265
    E-Mail: presse@rki.de
    www.rki.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Organisatorisches, Personalia
    Deutsch


     

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