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29.01.2003 17:15

Zur Reform der Abstimmungsregeln im EZB-Rat nach der Erweiterung des Euroraums

Dipl.Volkswirtin Dörte Höppner Pressestelle
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin

    In seinem aktuellen Wochenbericht 5/2003 begrüßt das DIW Berlin den Vorschlag der Europäischen Zentralbank (EZB) vom Dezember 2002, durch eine Gruppenbildung im EZB-Rat die Zahl der Entscheidungsträger zu begrenzen, so dass trotz der Erweiterung des Euroraums kompetente geldpolitische Beschlüsse zügig gefällt werden können.

    Bei der Gewichtung der einzelnen Regionen besteht allerdings Nachbesserungsbedarf an dem EZB-Vorschlag. Hier könnte sich die EZB an dem Vorschlag des DIW Berlin vom April 2002 orientieren. Danach bilden nur die kleineren Länder Gruppen, innerhalb derer rotiert wird; die größeren Länder verfügen über ein permanentes Stimmrecht, wobei die vier größten darüber hinaus ein Vorschlagsrecht für jeweils ein Direktoriumsmitglied haben. Obwohl zu erwarten ist, dass die geldpolitischen Experten entsprechend der Satzung der EZB unabhängige Entscheidungen fällen werden, ist eine Anlehnung der Stimmengewichtung an das ökonomische Gewicht der einzelnen Länder - quasi als Sicherung - sinnvoll. Der EZB-Vorschlag sieht vor, dass aus den Zentralbankpräsidenten der Mitgliedsstaaten des Euroraums (ab 22 Mitgliedern) drei Gruppen gebildet werden, die jeweils eine bestimmte Anzahl von Stimmrechten haben. Innerhalb der Gruppen werden nach einem bisher nicht näher spezifizierten Rotationsverfahren die Stimmrechte zugeteilt. Dem Vorschlag des DIW Berlin zufolge werden die Gruppen der kleineren Länder so weit möglich nach regionalen Kriterien gebildet. Gewichtet wird dabei mit dem Bruttoinlandsprodukt und der Bevölkerungszahl, die zu gleichen Teilen in die Berechnung eingehen.
    Gegenüber den Überlegungen der EZB hat dieser Vorschlag zwei entscheidende Vorzüge: Erstens ist das Entscheidungsgremium überschaubarer und damit effizienter bei der Entscheidungsfindung, und zweitens entspricht die Stimmengewichtung eher der ökonomischen Bedeutung des jeweiligen Landes. Während der Vorschlag der EZB im Falle von 25 Mitgliedsländern vorsieht, dass der EZB-Rat mit 31 Personen tagt, von denen 21 stimmberechtigt sind, würde sich der EZB-Rat gemäß dem Vorschlag des DIW Berlin aus 19 Personen zusammensetzen, die alle ein Stimmrecht haben. Folgt man den Vorstellungen der EZB, können im Extremfall neun kleine Länder - Malta, Estland, Lettland, Ungarn, Tschechien, Finnland, Griechenland, Luxemburg und Portugal - mit einem Anteil am Bruttoinlandsprodukt des Euroraums von 6 % (Bevölkerungsanteil 11 %) eine Mehrheitsentscheidung herbeiführen. Verteilt man die 6 Stimmrechte des Direktoriums nicht gleichmäßig über die Zeit auf alle 25 Länder, sondern betrachtet sie getrennt, ergibt sich ein nur leicht verändertes Bild: 11 Länder sind nun für eine Mehrheit erforderlich, die im Extremfall nur 9 % des Bruttoinlandsprodukts (21 % der Bevölkerung) auf sich vereinen. Nach dem Entwurf des DIW Berlin kann ein Mehrheitsentscheid nur von Ländern herbeigeführt werden, die zusammengenommen mindestens 29 % des Bruttoinlandsprodukts bzw. 37 % der gesamten Bevölkerung aufweisen.


    Weitere Informationen:

    http://www.diw.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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