Konform mit dem Landeshochschulgesetz M-V erlaubt die Prüfungsordnung der Fachhochschule Stralsund im 8-semestrigen Bachelor-Studiengang Internationales Wirtschaftsingenieurwesen nach erfolgreichem Studium die Wahl statt der Bachelorurkunde die Ausstellung einer Diplomurkunde.
Diese Wahlmöglichkeit will der Akkreditierungsrat nicht zulassen. Daher hat die in dieser Sache abhängige, mit der Qualitätsprüfung des Studiengangs beauftragte Akkreditierungsagentur ASIIN e.V. die Auflage erteilt, die Option auf eine Diplomurkunde zu entfernen. Dagegen reichte die Fachhochschule Stralsund Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald ein.
Der Fall ist eine neuartige juristische Auseinandersetzung und so war Zeit erforderlich, um eine Klagebegründung zu erstellen. Sie liegt jetzt in ausführlicher Form vor und wird in dieser Woche beim Gericht eingereicht. Im Kern wird die Klage damit begründet, dass die Akkreditierungsagenturen verpflichtet sind, die für Mecklenburg-Vorpommern besondere Option Diplom zu beachten und sich nicht über das Landeshochschulgesetz und damit demokratische Beschlüsse des Parlaments hinwegsetzen dürfen. Die Option Diplom kann weder durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenz noch durch Beschlüsse der mit der Akkreditierung befassten Einrichtungen ausgeschlossen werden.
Für weitere Informationen sei auch auf die Pressemitteilungen des Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V vom 03.07.2014 „Fachhochschule Stralsund hat Klage zur Anerkennung des Diploms eingereicht.“ und der Fachhochschule Stralsund vom 04.07.2014 „Rechtsstreit der Fachhochschule Stralsund mit der Akkreditierungsagentur ASIIN e.V.“ verwiesen.
Dr. Wendorf
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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