Am 7. März feiert Hermann-Wilfried Bayer (RUB-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften), der die Zweitwohnungssteuer erfand, im Kreise seiner Schülerinnen und Schüler seinen 70. Geburtstag.
Bochum, 04.03.2003
Nr. 66
Bochumer Jurist erfand die Zweitwohnungssteuer
Hermann-Wilfried Bayer wird am 7. März 70 Jahre alt
Herausragender Steuerrechtspraktiker und begnadeter Lehrer
Froh war eigentlich nur der Hauptsicherheitsingenieur der Ruhr-Uni Bochum, als Prof. Dr. Hermann-Wilfried Bayer (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften) vor fünf Jahren emeritiert wurde. Seine Vorlesungen zum Öffentlichen Recht für Wirtschaftswissenschaftler waren ein latentes Sicherheitsrisiko: Rund 1.000 Studierende zwängten sich stets in den Hörsaal HZO 10 - 30 Jahre lang. Am 7. März feiert Hermann-Wilfried Bayer, der außerdem die Zweitwohnungssteuer erfand, im Kreise seiner Schülerinnen und Schüler seinen 70. Geburtstag.
Überlinger Modell
In der steuerrechtlichen Praxis machte sich Bayer vor allem einen Namen als "Vater der Zweitwohnungssteuer". Die von ihm konzipierte örtliche Aufwandsteuer wurde 1973 zuerst in Überlingen (Bodensee) als Ausgleich dafür eingeführt, dass die auswärtigen Eigentümer von Ferienwohnungen zwar die Infrastruktur der Gemeinde in Anspruch nahmen, aber nicht zu ihrer Finanzierung beitrugen. Schon bald wurde das sog. Überlinger Modell auch an anderen Ferienorten angewendet. Städte und Gemeinden konnten so eine neue, lukrative Einnahmequelle erschließen. Aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (Dezember 1983) wurde die Zweitwohnungssteuer auch auf einheimische Inhaber von Zweitwohnungen ausgeweitet; für die entsprechende Reform der Steuer sorgte erneut Prof. Bayer. Zum Dank wurde er u. a. Ehrenbürger von Westerland (Sylt).
Voll, voller, Bayer
Hermann-Wilfried Bayer gilt jedoch nicht nur als herausragender Steuerrechtspraktiker, sondern auch als begnadeter Lehrer mit gleichermaßen didaktischen und Unterhaltungs-Talenten. Seine für Studierende der Wirtschaftswissenschaften konzipierten Vorlesungen zum Öffentlichen Recht (Grundstudium) zogen in jedem Semester rund 1.000 Hörer in den stets prall gefüllten Hörsaal HZO 10, den größten Hörsaal der Ruhr-Uni. Wenn in den knapp 30 Jahren, in denen Prof. Bayer an der RUB war, Journalisten Beispiele für die sprichwörtlich überfüllten Massenuniversitäten suchten, wurden sie in schöner Regelmäßigkeit zu ihm geschickt.
Lebenslauf
Hermann-Wilfried Bayer wurde am 7. März 1933 in Hamburg geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Hamburg, Erlangen und Tübingen (1952-56). In Tübingen legte er das Erste Juristische Staatsexamen ab. Es folgten der juristische Vorbereitungsdienst in Hamburg und Tübingen, das Zweite Staatsexamen (1960) sowie die Promotion (1961). Nach knapp zweijähriger Tätigkeit als Justitiar in der freien Wirtschaft arbeitete Bayer als Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für Ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg (1962-66); 1967 habilitierte er sich in Tübingen. Im Jahre 1972 schließlich übernahm Bayer die Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Steuerrecht, an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Ruhr-Uni. Hier blieb er bis zu seiner Emeritierung 1998; gleichwohl wirkte er ab 1982 parallel als Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät in Tübingen.
Weitere Informationen
Prof. em. Dr. Hermann-Wilfried Bayer, Lehrstuhl Recht der Wirtschaft, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Ruhr-Universität Bochum, 44780 Bochum, GC 4/144, Tel.: 0234/32-25724 o. 0234/791744, Fax: 0234/32-14141
Prof. Dr. Hermann-Wilfried Bayer feiert am 7. März seinen 70. Geburtstag.
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Personalia
Deutsch
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