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06.03.2003 15:52

Werden Vergütungen kirchlicher Mitarbeiter künftig in den Einrichtungen festgelegt? Fachtagung an KU

Dr. Thomas Pleil Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

    Eichstätt, 06.03.2003 (upd) - Das Arbeitsrecht kirchlicher Einrichtungen, das in verschiedenen Regelungswerken für Caritas, Diakonie, Landeskirchen oder Diözesen geregelt ist, ist in seiner Grundstruktur dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) nachgebildet, der bundesweit einheitliche Regelungen in Form eines so genannten Flächentarifvertrages enthält. Seit langem fordern die Arbeitgeber jedoch flexible betriebliche Regelungen, die die Finanzkraft der jeweiligen Einrichtung berücksichtigen. Diese Forderungen sind Thema der sechsten Tagung zum kirchlichen Arbeitsrecht an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) am 10. und 11. März 2003. Mehr als 300 Vertreter von Dienstgebern, Mitarbeitern, Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie Wissenschaftlern werden ihre Positionen in dieser Diskussion formulieren und Lösungsansätze diskutieren.

    "Hauptproblem der bisherigen Regelungen, die für etwa eine Million Beschäftigte im kirchlichen Dienst in Deutschland gelten, ist aus Sicht der Arbeitgeber, dass sie relativ starr sind. Das gilt beispielsweise für die Regelung von Arbeitszeiten oder für die Vergütung", erläutert die Arbeitsrechtlerin Prof. Renate Oxenknecht, die die Tagung organisiert. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Einrichtungen sei jedoch sehr unterschiedlich, viele haben zudem das Problem, dass aus Steuermitteln finanzierte Leistungen oder die Erstattungen der sozialen Leistungsträger wie Krankenkassen gekürzt werden. "Eine völlige Auflösung überbetrieblicher Regelungswerke steht jedoch nicht zu Diskussion", betont Oxenknecht.

    Vor diesem Hintergrund soll auf der Fachtagung diskutiert werden, in welchen Bereichen des Arbeitsrechts betriebliche Vereinbarungen überhaupt denkbar sind. Dabei werden erstmals Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Vorstellungen austauschen und die Grenzen des für sie Akzeptablen formulieren. Zwar vermutet Oxenknecht auf beiden Seiten die Einsicht, dass einzelne Bereiche neu geregelt werden müssen, doch stelle sich auf der anderen Seite die Frage, wie es gelinge, dass die Arbeitnehmer nicht zu stark unter Druck gerieten. "Die Arbeitgeber könnten mit der Drohung von Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen die Mitarbeitervertreter praktisch erpressen", so Oxenknecht.

    Die Tagung "Die Mitarbeitervertretung Partei der Lohngestaltung? - Chancen und Risiken betrieblicher Arbeitsrechtregelung in der Kirche" wird von der Fakultät für Soziale Arbeit der KU und der Zeitschrift "Die Mitarbeitervertretung"(ZMV) organisiert. Sie findet von Montag, 10. März ab 14 Uhr bis Dienstag, 11. März, 13 Uhr im Alten Stadttheater Eichstätt, Residenzplatz 17 (85072 Eichstätt) statt.


    Weitere Informationen:

    http://www.ku-eichstaett.de/EventCalendar


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Philosophie / Ethik, Politik, Recht, Religion
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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