Jena. (13.08.98) Mit einem kleinen, aber folgenreichen Hindernis auf dem Weg zur europäischen Einigung hat sich jetzt der Sozialrechtsexperte Prof. Dr. Eberhard Eichenhofer (Universität Jena) befaßt. Im Auftrag der Brüsseler EU-Kommission entwickelte er einen Vorschlag, wie Sozialversicherungsträger Beitragsschulden in anderen EU-Mitgliedsstaaten vollstrecken lassen können.
Das Problem entsteht zum Beispiel, wenn ein deutsches Unternehmen über längere Zeit keine Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge entrichtet hat, aber über erhebliches Vermögen in einem anderen EU-Land verfügt. Oder wenn es einem italienischen Eisverkäufer das Saisongeschäft verregnet hat und er sich mit Schulden bei den deutschen Sozialkassen aus dem Staub macht, um seine gutgehende Pizzeria in Palermo weiter zu führen. "Insgesamt machen solche und ähnliche Fälle volkswirtschaftlich eine Milliardensumme aus", rechnet der Jurist Eichenhofer hoch. - Geld, das den schwächelnden Sozialsystemen an allen Ecken und Enden fehlt.
Zwar regelte der Europäische Rat schon 1971 mit der "Verordnung 1408/71" die sozialversicherungsrechtliche Stellung der 300 Millionen EU-Bürger, versäumte es aber, mit konkreten Durchführungsbestimmungen auch für die praktische Umsetzung zu sorgen. - "Ein typisches ,soft law', das vage und unverbindlich bleibt, solange es nicht juristisch ,kleingearbeitet' ist", kommentiert Eichenhofer. Denn völkerrechtlich ist das Sozialrecht hoheitliche Aufgabe der Nationalstaaten und, daß die 15 Länder der Europäischen Union jeweils bilaterale Staatsverträge über solche Detailfragen abschließen, ist schier unvorstellbar. Eichenhofers Lösung setzt daher gleich auf der Brüsseler Ebene an: Er schlägt in seinem Gutachten vor, den Artikel 92 der "1408/71" so zu ändern, daß z. B. eine deutsche Krankenkasse Beitragsschulden relativ einfach per Amtshilfe durch ihr ausländisches Pendant auch in Frankreich oder England eintreiben lassen kann.
Dieses Prinzip ist im privaten Rechtsverkehr europaweit seit 1968 durch das "Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen" (EuGVÜ) erfolgreich eingeführt, Schulden aus Geschäften unter Privaten werden in den Partnerländern ohne eine erneute Prüfung durch die dortige Justiz eingetrieben. Eichenhofer: "Daß eine solche Regelung im Sozialrecht bislang noch nicht durchgesetzt ist, scheint mir unverständlich." Mit seinem präzisen, aber überschaubaren Vorschlag füttert der Jenaer Jurist nun die Mühlen der europäischen Gesetzgebung. Wenn die Verwaltungskommission der EG, der EG-Kommissar für Soziales und schließlich das Plenum der EG-Kommission einverstanden sind, wird der Europäische Rat die Änderung der Verordnung beschließen können. Wie lange das dauert, mag der Jenaer Sozialrechtsexperte nicht zu mutmaßen, aber "ich hoffe, daß es schnell geht. Schließlich glaube ich an die Macht der Vernunft."
Dabei ist sich Eberhard Eichenhofer durchaus darüber im klaren, daß die Lösung dieser "gutachterlichen Hausaufgabe" für die EG-Kommission letztlich nur Stückwerk in einem riesigen Feld von Aufgaben ist: "Grundsätzlich steht längst eine Vereinfachung und Harmonsierung der europäischen Sozialgesetzgebung samt ihrer Ausführungsbestimmungen an." Dafür plädiert Eichenhofer seit Jahren; den Dschungel der Verordnungen und Rechtsunsicherheiten vermöge inzwischen kaum noch ein Politiker, geschweige denn der einzelne EU-Bürger, zu durchschauen.
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Eberhard Eichenhofer,
Tel.: 03641/942150
e-mail: eeichenhofer@recht.uni-jena.de
Friedrich-Schiller-Universität
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Wolfgang Hirsch
Fürstengraben 1
07743 Jena
Tel.: 03641/931031
Fax: 03641/931032
e-mail: h7wohi@sokrates.verwaltung.uni-jena.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungsprojekte
Deutsch
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