idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
19.03.2003 13:25

Hochschulen bereiten Klage gegen Land Berlin vor

Ramona Ehret Stabsstelle Kommunikation, Events und Alumni
Technische Universität Berlin

    Pressemitteilung der Landeskonferenz der Rektoren und
    Präsidenten der Berliner Hochschulen vom 19. März 2003

    Die Abschöpfung der im Hochschulvertrag festgeschriebenen Tarifvorsorge sei rechtswidrig

    Die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten (LKRP) der Berliner Hochschulen bereitet eine Klageschrift gegen das Land Berlin, vertreten durch den Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur, auf Einhaltung der Hochschulverträge 2003 - 2005 vor.
    Hintergrund ist der Nachtragshaushalt 2003 des Landes, der Abzüge aus den in den Hochschulverträgen fixierten Plafonds vorsieht. Konkret handelt es sich um 1,5 Prozent Tarifvorsorge, die in den Hochschulverträgen als Zuschuss vom Land festgeschrieben sind.
    In den vergangenen Jahren wurden in der Regel Tarifsteigerungen mit den Gewerkschaften vereinbart, die stets deutlich über die Tarifvorsorge des Landes in Höhe von 1,5 % hinausgingen. Der Fehlbetrag führte zu einer Deckungslücke in den Haushalten der Hochschulen, die die Hochschulen z.B. durch Nichtbesetzung von wichtigen Stellen für die Lehre erwirtschaften mussten. In dem Augenblick, wo sich möglicherweise für die Hochschulen die Chance ergibt, die in den Vorjahren entstandene Deckungslücke wieder ein bisschen zu schließen, nimmt der Senat von Berlin ihnen das Geld weg. Nach Auffassung von Rechtsexperten ist diese Handlungsweise mit dem Prinzip der Globalbudgets, die durch die Hochschulverträge zugesichert wurden, nicht vereinbar.

    Obwohl die Hochschulen - mit Ausnahme der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) - im Januar 2003 geschlossen aus den Arbeitgeberverbänden ausgetreten sind und so den bundesweit erzielten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst nicht mittragen müssen, sind sie auf die finanziellen Zusagen und die Planungssicherheit, die die Hochschulverträge für mehrere Jahre garantieren, angewiesen. Schon jetzt müssen sie einen massiven Personalüberhang mittragen, der durch Sparrunden in den vergangenen Jahren entstand.

    "Die LKRP hat mehrfach gegen die Planung des Landes Berlin protestiert und auf die Rechtswidrigkeit der Abschöpfung der Tarifvorsorge hingewiesen. Diese Rechtsmeinung wird jetzt durch ein Gutachten der Kanzlei White, Case und Feddersen gestützt", sagt Prof. Dr. Kurt Kutzler, Präsident der TU Berlin und Vorsitzender der LKRP.

    Für weitere Informationen steht Ihnen Dr. Kristina R. Zerges, Pressesprecherin der TU Berlin, zur Verfügung, Tel.: 030/314-23922, E-Mail: zerges@tu-berlin.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).